Gelnhausen: Falschgeld im Darknet gekauft

Gelnhausen
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Dieser „Amigo Fritz“ war nun wirklich kein Freund: Bei einem gleichnamigen Online-Shop-Betreiber hat ein 29-jähriger Gelnhäuser im Januar 2015 insgesamt 15 falsche 20-Euro-Scheine gekauft und die dann mit Freunden in Frankfurt unters Volk gebracht. Knapp zwei Jahre später holte ihn diese vermeintliche Jugendsünde wieder ein, im Amtsgericht Gelnhausen wurde er am Dienstag wegen Geldfälschung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.



Den Weg zu „Amigo Fritz“ hatte der Angeklagte ganz bewusst gewählt: Der Online-Shop existiert nämlich im so genannten „Darknet“, eine Art Parallel-Internet, das nur über eine spezielle Software zu erreichen ist. Dort gibt es dann alles Mögliche zu kaufen, was auf einem legalen Markt nicht angeboten wird – unter anderem offenbar auch Falschgeld. „Da gibt’s wirklich alles“, habe ihn der Gedanke gereizt, dort etwas zu kaufen, so der 29-Jährige, allerdings habe er nicht damit gerechnet, dass die Scheine auch wirklich geliefert werden.

Doch nach der Überweisung des Kaufpreises in Höhe von 120 Euro an „Amigo Fritz“ klingelte wenig später der Paketbote eines bekannten Lieferdienstes an seiner Haustür und stellte die Express-Lieferung zu. „Stinkt wie die Pest, aber fühlt sich echt an“, konnte der Gelnhäuser in der Verhandlung allerdings keinen Schein mehr vorführen, denn die waren längst alle weg. Mit Freunden habe er sich mit dem Geld einen schönen Abend in einer Shisha-Bar in Frankfurt gemacht, den Rest auf dem Heimweg mit kleineren Einkäufen gegen echte Scheine „eingetauscht“.

Was da noch Spaß machte, wurde jetzt vor dem Schöffengericht deutlich weniger lustig: Beim Geld hört für den Staat nämlich der Spaß auf, auf Währungsfälschung steht eine Mindeststrafe von einem Jahr. Im Fall des Gelnhäusers gingen die Prozessbeteiligten allerdings von einem minderschweren Fall aus, da er seit dem zumindest in Sachen Geldfälschung nicht mehr auffällig wurde. Im Januar dieses Jahres war er jedoch bereits zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt worden, weil er Drogen verkauft hatte.

„Keine Bagatelle“, so die Einschätzung von Richterin Petra Ockert zum Einkauf des 29-Jährigen im „Darknet“, an einer Freiheitsstrafe ging diesmal kein Weg vorbei. Die sechs Monate werden für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er 300 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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