Sexueller Missbrauch im Freibad Gelnhausen

Gelnhausen
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Weil er im August des vergangenen Jahres im Freibad Gelnhausen einer Frau und drei Mädchen an die Brüste gegriffen hat, wurde ein Flüchtling aus Afghanistan im Amtsgericht Gelnhausen zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 29-Jährige hatte zugegeben, binnen knapp zwei Stunden insgesamt fünf sexuelle Übergriffe begangen zu haben. Nach dieser Verurteilung droht ihm jetzt die Abschiebung in sein Heimatland.

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„Ich war nicht ich selbst“, übersetzte ein Dolmetscher das Geständnis des Angeklagten, der laut eigener Aussage ursprünglich gar nicht vorhatte, ins Barbarossabad zu gehen. Auf der Heimfahrt von Gelnhausen in Richtung Biebergemünd habe er vom Bus aus die Badeanstalt gesehen und sich dann spontan zu einem Besuch entschlossen. Die Frage des Jugendschöffengerichts, ob er denn spontan auch eine Badehose dabei gehabt habe, beantwortete er mit einem einfach „Ja“. Auf dem Gelände habe ihn dann ein Schwindelgefühl befallen, weshalb er zu dieser Zeit auch Tabletten eingenommen habe. Strafmildernd wirkte sich das allerdings nicht aus.

Im Gelnhäuser Freibad will er am 26. August 2016 zum ersten Mal gewesen sein. Allerdings sagte eine Besucherin gegenüber der Polizei aus, dass sie ihn auch bereits eine Woche zuvor dort gesehen haben will. Mit seinem Geständnis bewahrte er aber zumindest die Opfer vor einer Aussage in diesem Prozess. Zum ersten Zwischenfall kam es demnach gegen 15.30 Uhr, als er auf dem Weg ins Sprudelbecken ein 14-jähriges Mädchen absichtlich am Oberschenkel berührte. Dieser Vorwurf wurde angesichts der weiteren Anklagepunkte im Verlauf der Verhandlung eingestellt. Um 15.55 Uhr tauchte er im Sprudelbecken dann vor diesem Mädchen aus dem Wasser auf und griff ihr zwei Sekunden lang an die Brust.

Knapp eine halbe Stunde später wurde ein 10-jähriges Mädchen das Opfer von ihm, auch ihr griff er an die Brust. Gleiches musste eine 12-Jährige kurz danach über sich ergehen lassen. Gegen 17.15 Uhr war dann eine 34-jährige Mutter mit ihrem kleinen Kind im Sprudelbecken und auch ihr griff er an die Brust. Die Frau informierte das Badepersonal, danach meldeten sich auch die betroffenen Mädchen und zeigten die sexuellen Übergriffe an.

Verurteilt wurde er wegen zweifacher Beleidigung auf sexueller Grundlage und sexuellem Missbrauch von Kindern in ebenfalls zwei Fällen. Die zehnmonatige Freiheitsstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er binnen vier Monaten 100 Sozialstunden leisten. Der 28-Jährige, der im November des vergangenen Jahres trotz der bereits vorliegenden Anklage einen so genannten blauen Flüchtlingspass mit einer dreijährigen Duldung erhalten hatte, kam laut eigenen Angaben Anfang 2016 nach Deutschland. In Biebergemünd lebt er mit seiner Frau und einem gemeinsamen fünfjährigen Kind, in zwei Monaten kommt laut seinen Angaben weiterer Nachwuchs. Ob er trotz dieser Verurteilung in Deutschland bleiben darf, entscheidet nun die Ausländerbehörde.


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