Brut- und Setzzeit: Hunde in Wald und Feld generell anleinen

Gelnhausen
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Die Brut- und Setzzeit hat begonnen und damit richten die Stadtverantwortlichen erneut einen Appell an die Hundehalter im gesamten Stadtgebiet.



„Bitte leinen Sie Ihre Hunde zwischen dem 15. März und dem 15. Juli generell an. In diesen Monaten sind Vogelwelt und Niederwild mit der Aufzucht ihres Nachwuchses beschäftigt.  Wer mit und ohne Vierbeiner abseits befestigter Wege unterwegs ist, kann Vögel  beim Brüten, und Feldhasen und Co. bei der Aufzucht der Jungen stören. Das kann so weit gehen, dass Vögel ihre Nester verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs dadurch abstirbt. Bodenbrüter, die ihre Nester im hohen Gras anlegen, sind besonders gefährdet. Viele Hundebesitzer wissen nicht, dass ihr Hund für Vögel und Wildtiere gefährlich sein kann, insbesondere deren Nachwuchs aber ist durch Nachstellen oder Vertreiben der Elterntiere in Gefahr“, appelliert Ordnungsamtsleiterin Roswitha Krack an das Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer. Mit den Bescheiden für die Hundesteuer ist den Halterinnen und Haltern bereits ein entsprechendes Informationsblatt zur Brut- und Setzzeit zugegangen, das darüber hinaus an der Infothek im Rathaus ausliegt.

Während in einigen Kommunen bereits ein genereller Leinenzwang angeordnet wurde, setzt die Stadt Gelnhausen weiterhin auf die Vernunft und Kooperationsbereitschaft der Hundebesitzer. Der Magistrat appelliert, ab sofort bis Mitte Juli die Hunde in der Feld- und Flurgemarkung sowie im Wald generell anzuleinen. Die Leine sollte nicht länger als fünf Meter sein. Ausnahmen könnten gemacht werden bei Diensttieren von Behörden, Behindertenbegleithunden, Blindenführhunden, Hunden des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie Jagd- und Herdengebrauchshunden im Rahmen ihres Einsatzes oder in Ausbildung. Im Bundesjagdgesetz heißt es übrigens ebenfalls: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden“.


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