Gelnhausen: Gartenhütten-Brandstifter verurteilt

Gelnhausen
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Im vergangenen Jahr gingen auf einem Kleingartengelände hinter dem Bahnhof in Gelnhausen-Hailer zwei Gartenhütten in Flammen auf. Personen wurden nicht verletzt, der Sachschaden belief sich allerdings auf zirka 25.000 Euro. Im Amtsgericht Gelnhausen wurde am Dienstag ein 22-jähriger Gründauer wegen zweifacher Brandstiftung zu einer 21-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Schöffengericht sah ihn aufgrund der Indizienlage überführt, der Angeklagte schwieg in der Verhandlung zu den Vorwürfen.



Am 30. Oktober 2016 schlugen gegen 3.30 Uhr hohe Flammen auf dem Kleingartengelände aus einer Hütte, von der anschließend kaum noch etwas übrig blieb. Die Polizei schätzte den Schaden in diesem Fall auf zirka 10.000 Euro. Vor der Hütte wurden eine Flasche mit Petroleum und ein Stabfeuerzeug gefunden, beides zuvor aus der Hütte geklaut. Den Hinweis auf den Angeklagten brachte dann aber ein Passant zur Polizei: Auf einer angrenzenden Wiese fand er das Handy des Gründauers, das noch betriebsbereit war.

Somit war die Kriminalpolizei auf seiner Spur und dort wurde schnell kombiniert. Bereits am 4. Juni 2016 war auf dem gleichen Gelände eine Hütte angesteckt worden, damals waren Bierflaschen am Tatort gefunden worden. Die daran festgestellte DNA wurde mit der des Angeklagten verglichen – Treffer! Doch damit nicht genug, sowohl auf dem Handy als auch auf dem PC des 22-Jährigen wurden Fotos der beiden Brände gefunden. Zudem noch weitere Bilder eines Strohballenbrandes unweit vom Kleingartengelände entfernt.

Das Schöffengericht ging somit davon aus, dass der Gründauer beide Brände gelegt und anschließend den Verlauf selbst fotografiert hatte. Laut Aussage einer Kripobeamtin war zumindest in einem Fall der Brand von der Entstehung bis zum Vollbrand dokumentiert worden.

Während Verteidiger Steffen Heß aufgrund einer nicht ausreichenden Beweislage einen Freispruch für seinen Mandanten forderte, war der Fall für die Staatsanwaltschaft Hanau damit klar. Das Schöffengericht folgte dieser Ansicht und blieb bei der Verurteilung wegen zweifacher Brandstiftung nur zwei Monate unter dem geforderten Strafmaß. Der 22-Jährige, der bislang wegen kleinerer Delikte strafrechtliche in Erscheinung getreten war, wurde zudem zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.


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