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So sei der geäußerte Vorwurf, aus dem Landratsamt würden „alternative Fakten“ verbreitet, in keiner Weise zu rechtfertigen.

So behauptet Delhey, dass es für den geplanten Ausbau der K904 und des Umbaus des Bahnübergangs Hailer gar kein Planfeststellungsverfahren gibt. Dabei beruft sich der Gelnhäuser Kommunalpolitiker auf das zuständige Dezernat „Straßen- und Schienenverkehr“ des Regierungspräsidiums Darmstadt. Demnach soll es „lediglich eine Vorprüfung“ gegeben haben, das eigentliche Verfahren sei aber nicht beantragt worden.

„Diese Aussage ist leicht zu widerlegen“, erklären Stolz und Zach und verweisen auf die Tatsache, dass bereits am 18. September 2006 ein Anhörungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Darmstadt eingeleitet wurde. In Abstimmung mit der Behörde wurden 46 Träger öffentlicher Belange beteiligt und es erfolgte eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Stadt Gelnhausen vom 9. Oktober bis 9. November 2006. Insgesamt gingen daraufhin 33 Stellungnahmen und Einwendungen ein. Ein Erörterungstermin fand allerdings bisher nicht statt.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bahnstrecke im Kinzigtal hatte der Kreisausschuss dann mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 den Straßenbaulastträger Hessen Mobil beauftragt, das seit Frühjahr 2013 ruhende Verfahren fortzuführen. Die Voraussetzungen dafür würden gegenwärtig geprüft, so die aktuelle Mitteilung der Landesbehörde Hessen Mobil. Noch in der vergangenen Woche hatte der Kreis Bodo Delhey direkt über den letzten Stand in der Angelegenheit informiert.

Auch in seinen bisherigen Mitteilungen habe die Kreisspitze die Sachverhalte immer wieder klargestellt. Wie Landrat Thorsten Stolz und Kreisbeigeordneter Matthias Zach noch einmal bekräftigen, wurde die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens von Hessen Mobil am 31. August 2006 für den Main-Kinzig-Kreis beantragt. Für die Neuaufnahme des Verfahrens hat der Kreis bereits aktualisierte Umweltgutachten in Auftrag gegeben.

So wurden die Neufassung der Umweltfachbeiträge wie landschaftspflegerischer Begleitplan und Artenschutzbeitrag insbesondere durch Beginn von Kartierungsleistungen schon eingeleitet. Auch ist ein Gutachten zur „hydrogeologischen Risikoanalyse unterschiedlicher Bauvarianten“ in Vorbereitung. Damit würde den vorgetragenen Bedenken von Bürgern fundiert nachgegangen, was allerdings angesichts der Komplexität auch Zeit erfordere. Ein weiterer Schritt ist die Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung.

„Wir haben ein transparentes und sorgfältiges Verfahren angekündigt und stehen zu unserem Wort“, machen Stolz und Zach deutlich. Dazu gehöre auch eine geplante Sitzung des Gelnhäuser Bauausschusses, zu der alle beteiligten Partner und Fachbehörden wie Hessen Mobil und die Deutsche Bahn eingeladen werden sollen. „Wir wollen eine Versachlichung der Diskussion und rufen alle Beteiligten dazu auf, emotional und in ihrer Wortwahl abzurüsten“, so Stolz und Zach. Vor diesem Hintergrund sei es völlig fehl am Platz und inhaltlich nicht zu begründen, dass der gewählte Vorsitzende dieses Gremiums in der Öffentlichkeit nun die Kreisspitze der Lüge bezichtigt.


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