Die Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt an den Vorsitzenden des Bauausschusses Bodo Delhey scheinen dies zu belegen", teilt er selbst in einer Pressemitteilung mit. Am 07.07.2017 wurden Bodo Delhey, dem Vorsitzenden des Bauausschusses der Gelnhäuser Stadtverordnetenversammlung, zwölf Fragen zur Planung und zum Planfeststellungsverfahren der Omega-Brücke an der K 904 an den Verkehrsdezernenten Zach und Landrat Stolz gestellt.
Da diese Fragen noch immer nicht beantwortet sind, hat sich Delhey beim Regierungspräsidium Darmstadt nach dem Stand des Planfeststellungsverfahren erkundigt. Das zuständige Dezernat 33.1 "Straßen- und Schienenverkehr" des Regierungspräsidiums Darmstadt, die Anhörungsbehörde für Planfeststellungsverfahren, gab eine überraschende Antwort. Weder in 2001, wie von Verkehrsdezernent Zach behauptet, noch in 2006, wie Exlandrat Pipa mitteilte, ist beim RP ein Planfeststellungsverfahren für eine Omega-Brücke an der K 904 beantragt worden.
Der RP hat nur in 2006 vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen einen Entwurf von Planfeststellungsunterlagen zur Vorprüfung erhalten. Die angekündigte Beantragung eines Planfeststellungsverfahrens erfolgte allerdings nicht. Nun kann man auch verstehen, warum die 12 Fragen zur Planung und zum Planfeststellungsverfahren der Omega-Brücke an der K 904 nicht beantwortet wurden. Wenn es kein Planfeststellungsverfahren gibt, kann man auch keine Auskunft über dessen Verlauf und die Planfeststellungsunterlagen geben.
Damit ergibt sich nach Meinung des Bauausschuss-Vorsitzenden eine völlig neue Situation: "Der Main-Kinzig-Kreis hat bisher argumentiert, dass aus Zeitgründen das Planfeststellungsverfahren für die Omega-Brücke fortgeführt werden müsse.Wenn es aber noch kein Planfeststellungsverfahren gibt, das fortgeführt werden könnte, kann auch eine kleine Unterführung geplant und beantragt werden, die bei der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS I) als umweltverträglichste Variante abgeschnitten hat und die von der Bürgerinitiative "Für den Erhalt der K 904" gefordert wird. Auch zur Unterführung wurden von Verkehrsdezernent Zach und Landrat Stolz "alternative Fakten" verbreitet, wonach die gestreckte Unterführung wegen gravierender Eingriffe in das Grundwasser ausgeschieden sei. Der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS II) ist dies nicht zu entnehmen. Im Gegenteil, die gestreckte Unterführung VU2, die deutlich größer ist als die von der BI vorgeschlagene kleine Unterführung mit reduziertem Lichtraumprofil, wurde in der UVS II als Variante mit dem geringstenEingriff bewertet. Der Bauausschuss-Vorsitzende Bodo Delhey erwartet jetzt vom Main-Kinzig-Kreis als Bauastträger, dass endlich Klarheit geschaffen wird, damit das Ersatzbauwerk für den schienengleichen Bahnübergang schnellstmöglich beantragt und nach Genehmigung ausgeführt wird."
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