Omega-Brücke: Alternative Fakten von Pipa, Zach und Stolz?

Gelnhausen
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Verbreiten Ex-Landrat Pipa, Verkehrsdezernent Zach und Landrat Stolz "alternative Fakten" zum Planfeststellungsverfahren für die Omega Brücke an der Kreisstraße K 904 und dem Ausbau der K 904?

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Die Auskunft des Regierungspräsidiums Darmstadt an den Vorsitzen­den des Bauausschusses Bodo Delhey scheinen dies zu belegen", teilt er selbst in einer Pressemitteilung mit. Am 07.07.2017 wurden Bodo Delhey, dem Vorsitzenden des Bauausschusses der Gelnhäuser Stadtverordnetenversammlung, zwölf Fragen zur Planung und zum Planfeststellungsverfahren der Omega-Brücke an der K 904 an den Verkehrsdezernenten Zach und Landrat Stolz gestellt.

Da diese Fragen noch immer nicht beantwortet sind, hat sich Delhey beim Regierungsprä­sidium Darmstadt nach dem Stand des Planfeststellungsverfahren erkundigt. Das zuständige Dezernat 33.1 "Straßen- und Schienenverkehr" des Regierungspräsidi­ums Darmstadt, die Anhörungsbehörde für Planfeststellungsverfahren, gab eine überra­schende Antwort. Weder in 2001, wie von Verkehrsdezernent Zach behauptet, noch in 2006, wie Exlandrat Pipa mitteilte, ist beim RP ein Planfeststellungsverfahren für eine Omega-Brücke an der K 904 beantragt worden.

Der RP hat nur in 2006 vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen einen Entwurf von Plan­feststellungsunterlagen zur Vorprüfung erhalten. Die angekündigte Beantragung eines Planfeststellungsverfahrens erfolgte allerdings nicht. Nun kann man auch verstehen, warum die 12 Fragen zur Planung und zum Planfeststel­lungsverfahren der Omega-Brücke an der K 904 nicht beantwortet wurden. Wenn es kein Planfeststellungsverfahren gibt, kann man auch keine Auskunft über dessen Verlauf und die Planfeststellungsunterlagen geben.

Damit ergibt sich nach Meinung des Bauausschuss-Vorsitzenden eine völlig neue Situati­on: "Der Main-Kinzig-Kreis hat bisher argumentiert, dass aus Zeitgründen das Planfeststel­lungsverfahren für die Omega-Brücke fortgeführt werden müsse.Wenn es aber noch kein Planfeststellungsverfahren gibt, das fortgeführt werden könnte, kann auch eine kleine Unterführung geplant und beantragt werden, die bei der Umweltver­träglichkeitsstudie (UVS I) als umweltverträglichste Variante abgeschnitten hat und die von der Bürgerinitiative "Für den Erhalt der K 904" gefordert wird. Auch zur Unterführung wurden von Verkehrsdezernent Zach und Landrat Stolz  "alternati­ve Fakten" verbreitet, wonach die gestreckte Unterführung wegen gravierender Eingriffe in das Grundwasser ausgeschieden sei. Der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS II) ist dies nicht zu entnehmen. Im Gegenteil, die gestreckte Unterführung VU2, die deutlich größer ist als die von der BI vorgeschlagene kleine Unterführung mit reduziertem Lichtraumprofil, wurde in der UVS II als Variante mit dem geringstenEingriff bewertet. Der Bauausschuss-Vorsitzende Bodo Delhey erwartet jetzt vom Main-Kinzig-Kreis als Bauastträger, dass endlich Klarheit geschaffen wird, damit das Ersatzbauwerk für den schienengleichen Bahnübergang schnellstmöglich beantragt und nach Genehmigung aus­geführt wird."


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