Abbrennen von Feuerwerk in Altstadt und Dorfkernen verboten

Gelnhausen
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Das Ordnungsamt der Barbarossastadt Gelnhausen weist darauf hin, dass aufgrund der Ergänzung in § 23 Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.

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Die Änderung ist seit 1.10.2009 in Kraft und bundesweit gültig. Die Stadt Gelnhausen legt einen Mindestabstand von 200 Metern zu diesen Gebäuden fest – das gilt sowohl für die Kernstadt als auch für die Stadtteile, in denen Fachwerkhäuser stehen.

"Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass es ebenfalls landesweit verboten ist, Himmelslaternen -Lampions mit einer Flamme- aufsteigen zu lassen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und appellieren an die Vernunft jeden einzelnen Bürgers", heißt es aus dem Ordnungsamt


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