Das Ordnungsamt der Barbarossastadt Gelnhausen weist darauf hin, dass aufgrund der Ergänzung in § 23 Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.
Abbrennen von Feuerwerk in Altstadt und Dorfkernen verboten
Tools
Typographie
- Smaller Small Medium Big Bigger
- Default Helvetica Segoe Georgia Times
- Lese Modus