Großes Interesse am Vortrag "Besteuerung von Alterseinkünften"

Gelnhausen
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"Besteuerung von Alterseinkünften" - zu diesem Referat des Steuerberaters und zertifizierten Seniorenberaters Torsten Ritter konnte VdK-Vorsitzender Hans Adrian 56 Mitglieder und Gäste beim monatlichen Kaffeenachmittag im Casino in Gelnhausen begrüßen.



 Der Referent betonte, dass sich seit 2005 die Gesetzeslage entscheidend verändert hat. Seitdem werden alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich höher besteuert. Für das Jahr 2018 hat der Gesetzgeber den Grundfreibetrag für Ledige auf 9.000 Euro, für Verheiratete auf 18.000 Euro festgesetzt.

Wer mit seinem zu versteuerndem Einkommen diese Grenzen übersteigt, ist verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Neben der Rente gibt es sechs weitere Einkunftsarten, zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen (Zinsen, Dividende), die insgesamt die Summe des zu versteuerndem Einkommen ergeben. Nach seinem Vortrag beantwortete Torsten Ritter noch zahlreiche Fragen und wies darauf hin, dass jeder Einzelfall gesondert betrachtet und beurteilt werden muss.

Foto (von links): Vorsitzender Hans Adrian, Steuerberater Torsten Ritter und Beisitzer Walter Streb.


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