Straßenbeiträge auf dem Prüfstand

Gelnhausen
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Hessen kippt die Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen und überlässt den Kommunen die Entscheidung über die finanzielle Einbindung ihrer Bürger.

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Somit kann auch die Stadt Gelnhausen künftig wieder selbst entscheiden, ob sie ihre Bürgerinnen und Bürger an den Kosten für Straßenbau und Straßensanierungen beteiligen will – oder nicht. „Angesichts der anstehenden Straßensanierungen und dem Straßenausbau in allen Stadtteilen, können wir es uns finanziell nicht leisten, keine Beiträge mehr einzufordern. Irgendjemand muss die Kosten ohnehin tragen – und das ist in jedem Fall der Steuerzahler. Aber wir können versuchen, die Last auf die Schultern der Solidargemeinschaft zu verteilen und so die Zahlung von bis zu vier- bis fünfstelligen Beträgen von einzelnen Anliegern abzuwenden“, meint Bürgermeister Daniel Christian Glöckner. Er schlägt den Gremien deshalb vor, intensiv über alternative Finanzierungsmodelle im Umlageverfahren nachzudenken. Eines davon könnten die so genannten „wiederkehrenden Straßenbeiträge“ sein.

In der geltenden Straßenbeitragssatzung der Stadt Gelnhausen ist geregelt, in welchen Fällen die Stadt wieviel Prozent der Kosten einer Maßnahme im Bereich des Straßenbaus trägt. Dabei handelt es sich nicht um den Erschließungsbeitrag, der für die erstmalige Erstellung einer Verkehrsanlage erhoben wird, auch keine Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten, sondern einen Beitrag, der anfällt, wenn die Straße später grundhaft erneuert, aus- oder umgebaut wird. In der Satzung ist geregelt, wie die beitragspflichtigen Kosten einer Maßnahme auf Stadt und Bürger verteilt werden, was auch von der Bedeutung der jeweiligen Straße für den Verkehr abhängt. Die Verteilung liegt dabei auch in Gelnhausen zwischen 25 und 75 Prozent der beitragsfähigen Kosten. Für so manchen Grundstückseigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigten bedeutet das unter Umständen Zahlungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro. In Großauheim sollen nach Presseberichten elf Anwohner bis zu 30000 Euro zahlen – darunter sieben Rentner.

„Das Modell der wiederkehrenden Straßenbeiträge, das es bereits seit 2013 gibt, wäre eine solidarische und gerechtere Variante, mit der wir die Kosten auf mehrere Schultern über einen längeren Zeitraum und mit relativ niedrigen jährlichen Beiträgen verteilen könnten“, erläutert Bürgermeister Daniel Christian Glöckner die Beweggründe für seinen Vorstoß. Das Modell basiert auf dem Solidaritätsprinzip, dass nicht nur der direkte Anlieger einen Nutzen von der gut ausgebauten Straße hat, sondern jeder, der sie nutzt.“  Da die Einführung eines solchen Modells mit einem Stichtag bedacht werde, müssten jene Bürger berücksichtigt werden, die bereits in der Vergangenheit schon einmal zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen herangezogen worden seien. „Wir könnten diese Bürger beispielsweise einige Zeit – das könnten durchaus mehrere Jahre sein - von der Zahlung der wiederkehrenden Beiträge freistellen“, regt der Bürgermeister an. „Zudem erhalten Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge einführen, einen pauschalen Ausgleich von 20 000 Euro pro Abrechnungsgebiet“, so Glöckner weiter. Denn der Verwaltungsaufwand sei beim wiederkehrenden Beitragssystem wegen der komplexeren Erfassung der Grundstücke und der Digitalisierung höher. „Natürlich ist auch das wiederkehrende Beitragssystem nur eine andere Art des Umlageverfahrens der Straßenbaukosten der Kommune auf ihre Bürger. Ein weiteres Modell könnte die Finanzierung über eine Erhöhung der Grundsteuer B sein. Ich würde mir natürlich wünschen, dass die Kosten durch die Kfz-Steuereinnahmen und die Autobahnmaut auf Bundes- und Landesebene finanziert werden, aber an diesem Punkt sind wir derzeit noch nicht. Im Fall der Abschaffung der Straßenbeiträge würden momentan in diesem Bereich enorme Defizite entstehen. Und Geld, das wir an einer Stelle nicht einnehmen, muss folglich woanders herkommen.“ Mit der neuen „Kann“-Regelung überlasse das Land der Kommune das Suchen und Finden einer Finanzierungslösung für in der Regel kostenintensive Baumaßnahmen. „Der Abwägungsprozess muss in den Gremien stattfinden, aber wir sollten die Bürgerschaft mitnehmen, sie umfassend über die bestehenden Lösungsmöglichkeiten informieren und in die Entscheidungsfindung einbinden“, schlägt Glöckner vor.


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