Bahnhof Gelnhausen: Polizei entdeckt Drogen in Überraschungs-Ei

Gelnhausen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Da hatten Polizeibeamte den richtigen Riecher, als sie den 31-Jährigen am Gelnhäuser Bahnhof einer Routinekontrolle unterzogen. In seinem Besitz fanden sie 5,6 Gramm Methamphetamin, das in einem Überraschungsei versteckt war. Dafür hatte der junge Mann aus Linsengericht vor dem Amtsgericht Gelnhausen eine ungewöhnliche Erklärung.

Anzeige


Kurz zuvor sei er an der Zugstation einem flüchtigen Bekannten begegnet. Der habe ihm das Kunststoff-Behältnis geschenkt und erklärt, darin befinde sich pures Koffein. Weil er „keine Drogen nehme“, wollte er das Ü-Ei sowieso kurz danach wegschmeißen. Doch bevor er das umsetzen konnte, sei schon die Polizei gekommen. Richter Wolfgang Ott schenkte der Aussage wenig Glauben. Diese habe er als Begründung schon öfters von Angeklagten gehört – zumal der Gelnhäuser Bahnhof seiner Ansicht nach als „einschlägiger Drogenumschlagplatz“ bekannt sei.

Auch sonst war der Vorsitzende über den Lebenswandel des Angeklagten wenig glücklich und hakte nach. Der 31-Jährige ist berufslos und schon längere Zeit ohne Job. Vor drei Jahren sei er wegen der Suche nach einer Stelle das letzte Mal beim Amt gewesen, erzählte er auf Nachfrage. Natürlich wolle er arbeiten. Doch seine tatsächlichen Bemühungen in diese Richtung sind wohl eher gering. Er könne sich in diesem Punkt selbst schlecht motivieren, räumte er ein, und habe deswegen auch „viel Stress“ mit seiner Mutter.

Und obwohl er mehrfach betonte, keine Drogen zu nehmen, kam bei Verlesen des Vorstrafenregisters ans Tageslicht, dass er bereits wegen des Besitzes von Rauschmitteln vorbestraft ist. Mehr noch: Im Jahr 2015 war der junge Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damals hatte er, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, mit dem Auto eine Fußgängerin angefahren und tödlich verletzt.

Die Staatsanwältin betonte, bei dem Methamphetamin handele es sich um eine harte Droge. Sie forderte deshalb wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eine Geldstrafe von 750 Euro (75 Tagessätze zu jeweils 10 Euro). Richter Ott urteilte gleichlautend und betonte „so etwas bekommt man nicht geschenkt“, weil die Drogen einen gewissen Wert auf dem Schwarzmarkt hätten. Bei einem erneuten Vorfall drohte er dem Linsengerichter mit einer Gefängnisstrafe. Und er gab ihm noch weitere mahnende Worte mit auf den Weg: „Wenn ich ihr Vater wäre, hätten sie noch viel mehr Stress wie mit ihrer Mutter.“

Der Verurteilte sah die Situation gelassen: „Da habe ich Pech gehabt und war zur falschen Zeit am falschen Ort.“ / hd 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de