Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge muss sich ab Donnerstag, 15. Februar, ein Mann vor dem Landgericht Hanau verantworten. Der Angeklagte soll dabei ein so genanntes "Krypothandy" eingesetzt haben. Prozessauftakt vor der 1. Großen Strafkammer ist am 15. Februar um 9 Uhr in Saal A 215, weitere Verhandlungstermine sind am 05.03., 08.03. und 19.03.2024, jeweils um 9 Uhr.
Prozessauftakt: Drogenhandel mit "Kryptohandy" in Gelnhausen
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