Kinderbetreuung: Gelnhausen muss an Hanau zahlen

Gelnhausen
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Die Stadt Gelnhausen muss knapp 29.000 Euro an die Hanauer Stadtkasse für die Betreuung von Kindern in städtischen Einrichtungen bezahlen.

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gelnhausen stadtfotoGegen die zunächst von Hanau vorgelegte Rechnung in Höhe von 38.000 Euro hatte Gelnhausen geklagt, dem Vergleichsvorschlag vom Verwaltungsgericht Frankfurt haben jetzt beide Städte zugestimmt.

„Wir wollten ein politisches Zeichen setzen, allerdings war uns die Berechnung aus Hanau zunächst auch nicht schlüssig“, erklärt der Gelnhäuser Bürgermeister Thorsten Stolz, warum die Forderung aus Hanau gerichtlich überprüft werden musste. Dass diese grundsätzlich berechtigt war, bestreitet er unterdessen nicht. Die Anspruch ergibt sich aus Paragraph 28 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches. „Besucht ein Kind eine Tageseinrichtung mit Standort außerhalb seiner Wohngemeinde, leistet die Wohngemeinde der Standortgemeinde hierfür einen angemessenen Kostenausgleich“, heißt es da seit 2007. Seit dem hatten zwar fast alle Städte und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises vereinbart, sich untereinander keine Rechnungen für die Kinderbetreuung zu stellen – Hanau fehlt allerdings in dieser Solidaritätsgemeinschaft.

Die 29.000 Euro fallen für „eine Handvoll Gelnhäuser Kinder“ an, so Bürgermeister Stolz, die von 2007 bis 2011 in einer Hanauer Einrichtung untergebracht waren. Oftmals ist es der eigene Nachwuchs von Erzieherinnen, den diese mit an ihren Arbeitsplatz nehmen. Die Argumentation der Hanauer: Wenn Kinder aus Gelnhausen in die dortigen städtischen Einrichtungen gehen, dann muss Gelnhausen anteilig die Betreuungskosten übernehmen. Auch mit Rodenbach, Neuberg und Langenselbold führte Hanau deshalb gerichtliche Auseinandersetzungen.

„Für uns bedeutet dies, dass wir zweimal bezahlen. Einmal an Hanau und dann müssen wir ja auch die Angebote in Gelnhausen vorhalten, die sich an den Geburtenraten orientieren“, forderte Stolz wie die meisten seiner Kollegen daher auch die Streichung dieses Paragraphen. Damit stieß er allerdings selbst bei Landtagsabgeordneten seiner SPD bislang auf taube Ohren. „Die Landtagsfraktionen sind da beratungsresistent und interessanterweise alle“, werde das Gesetz mit dem Elternwahlrecht begründet. Für Stolz ist es einfach nur jenseits der kommunalen Realität.

Ein Appell geht daher auch an die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder in die Einrichtungen ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu bringen. „Bei uns machen die meisten das ja auch, weil unser Angebot gut ist“, nehme Gelnhausen allerdings keine Kinder aus anderen Kommunen auf. „Weil unsere Kapazitäten dafür nicht ausreichen, aber auch aus Solidarität mit unseren Nachbargemeinden“, begründet Stolz diese Entscheidung. Neben Hanau hat sich übrigens auch die Stadt Frankfurt bereits in Gelnhausen wegen der Übernahme von Betreuungskosten gemeldet, zeige sich in den Gesprächen aber deutlich kooperativer. Eine gerichtliche Auseinandersetzung erwartet Stolz hier nicht.


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