Gerichtsvollzieher schwer verletzt: Waffe war legal

Gelnhausen
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Der am Montag in Gelnhausen mit einem Kopfschuss schwer verletzte Gerichtsvollzieher schwebt weiterhin in Lebensgefahr. Sein Zustand soll zwar derzeit stabil sein, Entwarnung gab es allerdings laut Polizeiangaben am Dienstag noch nicht aus dem Krankenhaus. Zudem rechnen die Ärzte offenbar damit, dass die Kopfverletzungen durch den Durchschuss erhebliche neurologischen Schäden hinterlassen werden.

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Gegen 9.30 Uhr war der 51-Jährige am Montag dienstlich in der Burgstraße in Gelnhausen unterwegs und wurde dort schwer verletzt in einem Hauseingang gefunden. Im gleichen Haus lag beim Eintreffen von Polizei und Rettungsdienst außerdem ein lebloser 69-jähriger Mann. Laut Polizei gibt es weiterhin keine Anhaltspunkte für Zweifel an dem zunächst angenommenen Tatablauf. Demnach hat der 69-jährige Hausbewohner auf den Gerichtsvollzieher geschossen und sich dann mit der Waffe selbst gerichtet. Nachbarn wollen gesehen haben, wie die Ehefrau des Toten aus dem Haus geflüchtet ist. Ob, wie ebenfalls vor Ort erzählt, auch noch ein Mann nach oder zwischen den Schüssen das Haus verlassen hat, ist noch nicht geklärt. Mit der Tat hätte diese Person wohl in jedem Fall nichts zu tun. „Es wird gegen keine Person ermittelt oder nach niemandem in diesem Zusammenhang gefahndet“, erklärte ein Polizeisprecher auf Nachfrage.

Laut Polizeiangaben gestaltet sich die Aufklärung schwierig, weil es keine Zeugen gibt und lediglich mehrere Nachbarn laute Geräusche gehört haben wollen, die sie später den Schüssen zugeordnet haben. Demnach ist auch weiterhin nicht klar, ob zwei oder doch drei Schüsse aus dem Colt abgegeben worden waren. Mindestens einer traf in jedem Fall den 51-jährigen Gerichtsvollzieher aus Freigericht in den Kopf, der anschließend mit einem Rettungshubschrauber in eine Frankfurter Klinik geflogen wurde. Schon direkt nach der Tat äußerten die Ermittler, dass sein Zustand äußerst kritisch sei.

Geklärt ist inzwischen, warum der 69-Jährige auf den Gerichtsvollzieher schießen konnte. Er soll legal im Besitz einer oder mehrerer Schusswaffen gewesen sein. Der Tote betrieb in den 1980er Jahren einen Bundeswehr-Shop und bot unter anderem Militärausrüstung an. Möglicherweise kommt aus dieser Zeit eine Affinität zu Waffen.


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