Psychopath: Über fünf Jahre für Hammerattacke und Steinwurf

Gelnhausen
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Dieser Satz drückt alles aus: „Gnade dem Gott, der ihnen über den Weg läuft.“ Richter Dr. Peter Graßmück machte keinen Hehl aus seiner düsteren Zukunftsprognose für einen 26-jährigen Mann aus Hasselroth, der am Donnerstag von der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Hanau zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und einem Monat verurteilt wurde.

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In Gelnhausen hatte er eine Supermarktkassiererin mit einem Hammer attackiert, in Hanau einen faustgroßen Stein auf einen Stadtpolizisten geworfen. In dem Prozess räumte er nur die erste Tat ein und zeigte sich ansonsten nicht besonders einsichtig. Dennoch soll jetzt zunächst ein Versuch gestartet werden, ihn mittels einer Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus wieder gesellschaftsfähig zu machen.

Das Urteil setzt sich aus zwei Strafen zusammen: Für den Hammerangriff in Gelnhausen erhielt er zwei Jahre und sechs Monate. Am 20. Januar dieses Jahres hatte sich der damals obdachlose Angeklagte von Hanau aus zu Fuß auf den Weg in Richtung seines Elternhauses im Hasselrother Ortsteil Niedermittlau gemacht und war dort in einen Streit mit dem Lebensgefährten seiner Mutter geraten. Mit einem Zimmermannshammer lief er schließlich bis zum Kaufland-Supermarkt im Gelnhäuser Stadtteil Hailer und lauerte gegen 23.30 Uhr einer Kassiererin auf, die gerade in Richtung ihres Autos lief. Er schlug zweimal auf sie ein und ließ dann von ihr ab - warum, blieb unklar, auch ein Motiv war nicht erkennbar. Die Kassiererin erlitt Verletzungen am Kopf. „Das war eine knappe Kiste“, hätte dieser Angriff laut Richter Graßmück auch tödlich enden können. In der Verhandlung entschuldigte sich der Angeklagte bei der 33-Jährigen aus Büdingen, außerdem wurden 2.000 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich ausgehandelt.

Bis zum Schluss leugnete der 26-Jährige, dass er auch für den Steinwurf auf einen Stadtpolizisten in Hanau verantwortlich war. Am 23. März 2015 soll er diesen zunächst angepöbelt und wenig später dann mit einem faustgroßen Kieselstein angegriffen haben. Der Stadtpolizist juckte sich gerade am Kopf und wurde „nur“ am Arm getroffen, erkannte den 26-Jährigen aber einige Wochen später in der Hanauer Innenstadt wieder. Auch in der Verhandlung identifizierte er den Hasselrother als Täter. In diese zweite Verurteilung wurden vier Geldstrafen einbezogen, die der Angeklagte im Jahr 2015 gesammelt hatte, so dass das Strafmaß hier auf zwei Jahre und sieben Monate festgesetzt wurde.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kommt er aber zunächst nicht ins Gefängnis. In einer psychiatrischen Klinik soll er sich einer Entziehungskur unterziehen und so von den Drogen loskommen, die er auch vor den beiden Taten reichlich konsumiert haben soll. Ein Sachverständiger hatte zudem die Chancen mit 25 Prozent eingestuft, dass auch die Arbeit an seiner Persönlichkeit mit einem positiven Ergebnis enden könnte. Allerdings war auch die Bezeichnung „Psychopath“ bei der Beschreibung seines aktuellen Zustandes zu hören. Sechs Monate lang soll nun versucht werden, ob der Hasselrother sich vielleicht doch von einer Therapie überzeugen lässt; falls nicht, wird er in ein Gefängnis überstellt und muss dann vermutlich über fünf Jahre einsitzen. Welche Gefahr für die Allgemeinheit er nach einer Haftentlassung im Jahr 2021 wäre, hatte Richter Graßmück mit seinem eindringlichen Satz zum Ausdruck gebracht.


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