Wiederholte Verstöße durch Hausmüllentsorgung im Gemeindegebiet

Großkrotzenburg
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Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Hausmüll in öffentlichen Papierkörben zu entsorgen.



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Hausmüll ist ausschließlich in den Mülltonnen der zugehörigen Wohngebäude zu entsorgen, teilt die Gemeindeverwaltung Großkrotzenburg mit. Die Hausmüllentsorgung in öffentlichen Papierkörben stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In den letzten Wochen ist es wiederholt zu Verstößen gekommen, weshalb die Gemeinde Großkrotzenburg gezielt Kontrollen durchführen wird. Die Anwohner, besonders an den Bushaltestellen, werden gebeten verdächtige Handlungen dem gemeindlichen Ordnungsamt zu melden (Tel.: 06186/2009-240).

Die öffentlich aufgestellten Papierkörbe stehen nur für den "unterwegs anfallenden Kleinmüll" zur Verfügung. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit da, die mit einem Bußgeld zwischen 5,00 € und 1.000,00 € geahndet werden kann.


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