Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson

Großkrotzenburg
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Zum 07. März 2017 endete die Amtszeit der bisherigen stellvertretenden Schiedsperson.



Diese wird für den Schiedsamtsbezirk Großkrotzenburg jeweils von der Gemeindevertretung gewählt. Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson beträgt fünf Jahre. Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des zweiten und dritten Abschnitts des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG). Das Bestreben des Schiedsamtes ist es, eine gütliche Einigung zwischen den zwischen den streitenden Parteien zu erreichen.

Schiedspersonen führen während ihrer Amtsausübung die Bezeichnung „Schiedsfrau“ bzw. „Schiedsmann“. Sie sind ehrenamtlich tätig. Für das Schiedsamt geeignet sind Bewerberinnen und Bewerber, welche gut beleumundet sind, einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsausübung erforderliche Zeit verfügen.

Im Schiedsamtsbezirk Großkrotzenburg steht somit die Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson an. Die bevorstehende Wahl wird hiermit gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) vom 01. Oktober 1994 öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, bis spätestens 20. April 2017 eine formlose schriftliche Bewerbung an den Gemeindevorstand der Gemeinde Großkrotzenburg, Bahnhofstraße 3, 63538 Großkrotzenburg, zu richten.


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