Gleiches Recht für alle

Großkrotzenburg
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Mit den Ferienspielen und der Ordnung auf dem Friedhof beschäftigen sich zwei Anfragen der SPD-Fraktion, die diese zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung gestellt hat.



Einhaltung der vorgegebenen Altersgrenze bei den Ferienspielen

Mit der Ausschreibung der Ferienspiele ist eine klare Altersgrenze für die teilnehmenden Kinder gezogen. Es heißt dort: „Teilnehmen können Großkrotzenburger Kinder im Grundschulalter zwischen 6 und 11 Jahren.“ Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Kind unterhalb dieser Altersgrenze angemeldet, das dann auch an den Ferienspielen teilnahm. Daraufhin wurden bei den anschließenden Beratungen im Fachausschuss die vorhandenen klaren Regelungen noch einmal betont und auf deren Einhaltung durch den Gemeindevorstand/die Verwaltung hingewiesen. Trotzdem geschah in diesem Jahr die gleiche Situation wieder. Damit wurde die von der SPD-Fraktion als wichtig angesehene Gleichbehandlung aller Kinder nicht beachtet, weil sich Eltern eines Kindes unrechtmäßig die Teilnahme an den Ferienspielen erschlichen haben, während sich viele andere Eltern an die aus gutem Grund vorhandenen Vorgaben der Gemeinde gehalten haben.

Bekannterweise helfen viele Jugendliche auch bei der Durchführung der Ferienspiele, so dass die Beaufsichtigung von noch nicht schulreifen Kindern diese Jugendliche überfordern und die Gemeinde bei einem möglichen Schadensfall in Schwierigkeiten mit der Haftung bringen könne. Hierzu erbitten die Großkrotzenburger Sozialdemokraten mit einem umfangreichen Fragenkatalog Aufklärung und vor allem auch eine verbindliche Darstellung, wie solche Situationen künftig verhindert werden.

Wenn sich zudem noch Eltern öffentlich damit brüsten, die Gemeinde hinters Licht geführt zu haben, und andere Eltern, die sich an die Regeln halten, sich brüskiert vorkommen müssen, ist das nicht in Ordnung!

Die zweite Anfrage hat den Fokus auf die teilweise unmöglichen Wucherungen nicht mehr gepflegter Gräber.

Bewuchssituation verschiedener Gräber im Friedhof

Im Friedhof Kahler Straße häufen sich die Gräber, deren Bewuchs zum Teil deutlich in Nachbargräber hineinwuchert. Natürlich ist es nicht Aufgabe der Friedhofsverwaltung oder des beauftragten Bauhofs, in diesen Fällen handwerklich tätig zu werden und den übermäßigen Bewuchs zu entfernen.

Auskunft soll der Gemeindevorstand in diesem Zusammenhang zu folgenden Fragen geben:

  • Gibt es eine Kontrolle des Grabbewuchses und wie ist das Verfahren, wenn der Bewuchs einzelner Gräber auf die Nachbargräber wuchert?
  • Wie erfolgt die Kontrolle, dass die Vorgaben der Friedhofsordnung durch die Nutzungsberechtigten eingehalten werden?
  • Wie ist das Verfahren bei eingesackten Gräbern, bei denen auch die Standsicherheit der Nachbargräber gefährdet werden könnte?
  • Was geschieht nach entsprechenden Meldungen von Mitarbeiter/-innen des Bauhofs an die Friedhofsverwaltung?
  • In welchen Abständen erfolgt diese Kontrolle?
  • Ist der Gemeindevorstand und damit die Friedhofsverwaltung berechtigt, bei Nichtbeachtung der Vorschriften Zwangsmittel einzusetzen, wie die Verhängung von Zwangsgeldern bis hin zu kostenpflichtigen Ersatzvornahmen?

Unzweifelhaft entbehren die Tätigkeiten des auch im Friedhof eingesetzten Mitarbeiters des Bauhofs, vor allem gemessen am zeitlichen Rahmen, der ihm zur Verfügung steht, jeder Kritik. Administrativ muss jedoch auch sichergestellt werden, dass Gräber nicht von Nachbargräbern zugewuchert werden, weil sich die Nachkommen der Verstorben nicht mehr um die Gräber kümmern. In beiden Fällen geht es der Großkrotzenburger SPD darum, berechtigte Anforderungen im Interesse der Allgemeinheit auch entsprechend umzusetzen.


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