Abgelaufene Personalausweise

Großkrotzenburg
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Die Gemeinde Großkrotzenburg möchte darauf hinweisen, dass gemäß §1 Abs. 1 PAuswG jeder deutsche Staatsangehörige dazu verpflichtet ist einen gültigen Ausweis zu besitzen.



"Sollte dies nicht der Fall sein, handeln Sie nach §32 Abs. 1 Nr.1 PAuswG ordnungswidrig und haben mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro zu rechnen. Wir bitten Sie darum die Gültigkeit Ihres Ausweisdokuments zu prüfen und gegebenenfalls einen neuen Personalausweis zu beantragen. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer (06186)- 2009-0 zur Verfügung", heißt es aus dem Rathaus.

 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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