Löschwasserversorgung gesichert

Großkrotzenburg
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Im Haushaltsplan der Gemeinde Großkrotzenburg wurden für das Jahr 2018 die durch ein Ingenieurbüro veranschlagten Kosten zur Ertüchtigung der Löschwasserversorgung in den Bereichen Taunus-/Beethovenstraße und Waldsee aufgenommen.



Dieses Ingenieurbüro hatte im Rahmen einer Überrechnung der Wasserversorgung an den genannten Stellen vermeintliche Schwachstellen ausgemacht.

Nunmehr konnten die Gemeindewerke Großkrotzenburg im Zusammenwirken mit den Stadtwerken Hanau die tatsächlich vorhandenen Löschwassermengen vor Ort ermitteln. Im Einsatz war spezielles Messgerät, das eine genaue Ermittlung der an jedem Hydranten tatsächlich vorhandenen Fördermenge ermöglicht. Auch die Brandschutzaufsicht des Kreises und der zuständige Kreisbrandinspektor waren in das Verfahren involviert und begleiteten dieses beratend.

Danach lässt sich feststellen, dass die theoretisch ermittelten Wassermengen in der Praxis deutlich übertroffen werden, mithin eine gesicherte Löschwasserversorgung im gesamten Ortsgebiet vorhanden ist. Diese praktische Überprüfung war seit Vorlage des Gutachtens vorgesehen, konnte jedoch nicht mehr während der laufenden Haushaltsberatungen realisiert werden. Folglich war es auch nicht zu umgehen, die Kosten für eine etwaige Ertüchtigung der Wasserversorgung vorerst im Haushalt der Gemeinde einzuplanen. „Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz….für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen“ heißt es dazu im einschlägigen Gesetz.

Es wäre mithin der falsche Weg gewesen, sich zunächst mit der Rechtsfrage zu befassen, ob etwaige Kosten tatsächlich von der Gemeinde getragen werden müssen, oder ob vor vielen Jahren Planungsfehler unterlaufen sind, für die jemand verantwortlich zeichnet. Wenn ein nicht ausreichender Brandschutz identifiziert wird, und sein es auch „nur“ in einem Gutachten, dann besteht sofortiger Handlungsbedarf. Oder soll im Ernstfall den Geschädigten erklärt werden, man habe sich zunächst mit rechtlichen Fragestellungen auseinandergesetzt, anstatt das eigentliche Problem anzugehen? Soll man das Leben von Einsatzkräften aufs Spiel setzen? Die Fragen beantworten sich von selbst. Nunmehr werden sich diese Fragen nicht mehr stellen. Im Ergebnis wird es ausreichend sein, durch einen neuen Schieber die Wasserzufuhr aus Kahl am Main im Bedarfsfall steigern zu können und so jederzeit ausreichende Wassermengen zur Verfügung zu haben.


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