Fernwärme weiterhin sicherstellen

Großkrotzenburg
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Die Fernwärmeversorgung in Großkrotzenburg ist entgegen anderslautenden Presseberichten, die sich inhaltlich auf die Nachbarkommune Hanau bezogen haben, in Großkrotzenburg durch entsprechende Verträge der Gemeindewerke GmbH bis mindestens 2024 sichergestellt.



Die Gemeindewerke haben sich auch für den Ausfall des Blockes 5 vertraglich für die Lieferung von Fernwärme gegenüber dem Kraftwerksbetreiber abgesichert.

Allerdings sind Betrieb und Bestand des Kraftwerksstandortes Großkrotzenburg absehbar endlich. Anstehende Unternehmensentscheidungen können hier sogar relativ kurzfristig zu Änderungen in der Versorgung führen, wenn der Steinkohleblock aus ökologischen oder auch aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt würde.

Die Gemeindevertretung hat in diesem Zusammenhang bereits einen Handlungsauftrag an Gemeindevorstand und damit auch mittelbar an die Gemeindewerke zur Prüfung der Teilhabe am Modellvorhaben Wärmenetz 4.0 erteilt. In ersten Diskussionen wurde jedoch auch deutlich, dass nicht nur die vorhandenen umfassenden Aktivitäten der Gemeindewerke, sondern auch entsprechende Aktivitäten und Unterstützungen durch den Gemeindevorstand als Verwaltungsorgan notwendig sind, die die Gemeindevertretung nachhaltig beauftragen sollte.

Da die Gemeindewerke schon zahlreiche Schritte zur Sicherung der Fernwärmeversorgung nach Ausfall / Teilausfall der Fernwärme vom Kraftwerk gegangen ist, sollten diese auch über eine entsprechende Anhörung im Haupt- und Finanzausschuss der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die SPD-Fraktion hat deshalb für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 20.04.2018 zu dieser Thematik den nachstehenden Antrag eingebracht, der ab 19.30 Uhr in öffentlicher Sitzung im Rathaus diskutiert wird.

Fernwärmeversorgung in Großkrotzenburg

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die umfassenden Aktivitäten der Gemeindewerke zu langfristigen Sicherstellung der Fernwärmeversorgung in Großkrotzenburg inhaltlich zu unterstützen und zu begleiten. Dazu gehört u.a.

  • die Beauftragung der Gemeindewerke mit der Wärmeversorgung der Kläranlage inkl. der Errichtung eines BHKW mit der Verwertung des Klärgases, der möglichen Einspeisung von Strom und Wärme in die vorhandenen Versorgungsnetze,
  • die Bereitstellung von freien und sonst nicht anderweitig wirtschaftlich nutzbaren Fläche wie z.B. hinter dem Baugebiet 25.1, zwischen Wärmespeicher und Kläranlage, in Nähe der Fernwärmeversorgungsanlagen für die Errichtung von Anlagen der Solarnutzung und sonstiger Anlagen, deren Betrieb im Rahmen des Wärmenetzes 4.0 notwendig und wünschenswert sind
  • die Schaffung von Möglichkeiten zur Nutzung von Abfallprodukten der Kläranlage wie Klärgas, Klärschlamm und sogar der Temperatur des Abwassers (kann über die Integration von Großwärmepumpen genutzt werden)
  • im Rahmen des europäischen Beihilferechts die Unterstützung bei der Finanzierung von Erzeugungsanlagen z.B. durch Bürgschaften bis hin zur Gründung einer neuen Wärmegesellschaft / Genossenschaft mit einer möglichen Bürgerbeteiligung usw.
  • die Intervention des Gemeindevorstands bei der Unternehmensleitung von UNIPER zur längerfristigen Sicherstellung der Fernwärmeversorgung durch das Kraftwerk,
  • die Einbindung des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Sicherstellung der Fernwärmeversorgung als Teil der ökologisch sinnvollen Nutzung der Wärmeauskopplung und der Verminderung von Emissionen durch die Hausheizungen

Der Haupt- und Finanzausschuss wird beauftragt, im Rahmen einer öffentlichen Sitzung die Situation der Fernwärmeversorgung in Großkrotzenburg zu beraten.


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