Das Ordnungsamt der Gemeinde Großkrotzenburg hat in den vergangenen Wochen wiederholt feststellen müssen, dass die Bürgersteige zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden. Dies trifft besonders auf den neu errichteten Gehweg entlang der L 3309 zu.
Die Straßenverkehrsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nicht gestattet ist und mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird. In Ausnahmefällen sind die zur Verfügung stehenden Flächen auf Bürgersteigen gekennzeichnet. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de