Gründau: Schusswaffe bei Drogendealer gefunden

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Überraschung für die Polizei bei einer Durchsuchungsaktion in Gründau im Mai des vergangenen Jahres: Mit den aufgefundenen Drogen hatten die Ermittler gerechnet, mit einer Schusswaffe aber eher nicht. Und die bringt einen 31-jährigen Mann aus Gründau im Amtsgericht Gelnhausen jetzt in große Schwierigkeiten. Nach der Durchsuchung landete er zunächst in Untersuchungshaft, inzwischen ist er wieder auf freiem Fuß und muss sich derzeit vor dem Schöffengericht verantworten.

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In der Garage des Gründauers fand die Polizei zirka 400 Gramm Amphetamine, aufbewahrt in einem Kühlschrank und abgepackt in handelsüblichen Tüten. Den Drogenbesitz gab der 31-Jährige auch sofort zu, allerdings begründete er den Vorhalt dieser großen Menge anders als zunächst von der Staatsanwaltschaft Hanau gedacht. Angeklagt war nämlich ein minderschwerer Fall, da davon ausgegangen wurde, dass die Drogen zur Deckung des Eigenkonsums weiterverkauft wurden, deshalb landete das Verfahren auch in Gelnhausen und nicht vor dem Landgericht Hanau. Der Gründauer gab allerdings einen geschäftlichen Handel zu, weil er Verluste in seinem „normalen“ Betrieb machte, wollte er diese mit einem größeren Drogenumsatz ausgleichen.

Doch nicht nur das: Auch die aufgefundene scharfe Schusswaffe könnte noch schwerwiegende Folgen haben. Dabei handelte es sich um eine umgebaute Schreckschusspistole, die mit acht Kugeln geladen war. Laut Anklage lag diese, wie auch ein Schlagstock, auf einem Tisch, also jederzeit einsatzbereit. Die Ermittler waren übrigens nicht unglücklich darüber, dass der Gründauer nach einem Einbruch eine Videokamera in seiner Garage angebracht hatte, auf deren Aufnahme auch die Polizei zugreifen konnte.

Zur Waffe lieferte der 31-Jährige aber eine ganz andere Erklärung: Diese sei von ihm nur aufbewahrt worden und unter einer Werkbank fest verschraubt gewesen. Drei Wochen vor der Durchsuchung habe ihn ein Bekannter gebeten, die Waffe für ihn aufzubewahren, dann sei dieser aber nicht mehr aufgetaucht und inzwischen im Gefängnis gelandet. Und dieser Bekannte habe ihm gesagt, dass er die Pistole aus einem Bauwagen auf einem Lagerplatz am Waldrand von Mittel-Gründau habe, dort wären auch noch weitere Waffen gelagert worden. Den vollständigen Namen seines Bekannten wusste er aber nicht, auch ansonsten konnte er kaum Angaben zu dieser Person machen.

Das Gericht konzentriert sich jetzt auf die Auffindesituation der Waffe: Lag sie einsatzbereit auf dem Tisch oder war sie tatsächlich festgeschraubt? Beim nächsten Verhandlungstermin sollen nun weitere Polizisten gehört werden, die bei der Durchsuchung in Gründau im Mai des vergangenen Jahres dabei waren.


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