Führerschein wichtiger als Strafe

Gründau
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Strafe wäre schlimm, ein Führerscheinentzug aber noch deutlich schlimmer: Nach einem Streit auf einem Parkplatz in Gründau im Februar dieses Jahres musste sich ein 38-jähriger Mann im Amtsgericht Gelnhausen wegen Körperverletzung verantworten.

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Per Strafbefehl war er zuvor auf schriftlichem Weg zu einer Zahlung von 750 Euro aufgefordert worden, dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Als er in der Verhandlung dann allerdings merkte, dass ihm noch deutlich mehr drohen könnte, zog er den ganz schnell wieder zurück.

Da sein Widersacher in dem Prozess anschließend gar nicht mehr als Zeuge gehört wurde, blieb nur die Version des Angeklagten von der Auseinandersetzung übrig: Beim Ausparken von einem Parkplatz an der Frankfurter Straße im Ortsteil Rothenbergen sollen sich beide in die Quere gekommen sein, der 38-Jährige gab an, zunächst als Penner beschimpft worden zu sein, bevor es noch deutlich herber wurde. „Du Scheiß Nazi, fahr neben hin“, habe er noch gehört, anschließend sei ein Mann mit einer Kamera in der Hand auf ihn zugelaufen. Dadurch habe er sich bedroht gefühlt und diesen mit der rechten Hand abgewiesen. Das von der Staatsanwaltschaft Hanau angeklagte Schlagen sei somit mehr ein Wegdrücken gewesen. Woher die diagnostizierten Prellungen am linken Unterarm sowie die Schmerzen an der Schulter und der linken Hand bei seinem Gegenüber kamen, konnte er sich nicht erklären.

Die Wende im Prozess kam dann allerdings nach einem Hinweis des Gerichts: Da die Auseinandersetzung im Straßenverkehr stattgefunden haben soll, könnte dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das Verhandlungsende war danach schnell erreicht: „Meinen Führerschein brauche ich, sonst bin ich ja gleich wieder arbeitslos“, zog der Gründauer anschließend seinen Einspruch zurück. Jetzt muss er die per Strafbefehl verhängten 750 Euro zahlen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.


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