Ärztehaus kann in Lieblos gebaut werden

Gründau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

In der Diskussion um das in Lieblos geplante Ärztehaus ist nun eine Entscheidung gefallen, teilt die SPD Gründau in einer Pressemitteilung mit.



Entgegen der ablehnenden Stellungnahme der Mehrheit des Gemeindevorstands halte das Kreisbauamt das geplante Bauvorhaben für „zweifelsfrei genehmigungsfähig“, da die Bauherrschaft alle satzungsrechtlichen Anforderungen erfüllt habe. Darüber hinaus attestiere das Kreisbauamt dem Gemeindevorstand, außerhalb seiner Entscheidungskompetenz agiert und rechtswidrig das Einvernehmen untersagt zu haben.

Erfreut über die Entscheidung des Kreisbauamts zeigt sich SPD-Gemeindevertreter Dr. Jürgen Schubert: „Eine für Gründau gute Idee kann nun endlich in die Tat umgesetzt werden. Damit werden die Hausarztstellen auf lange Sicht in Gründau gehalten und die Attraktivität unserer Gemeinde erhöht. Gott sei Dank hat das Kreisbauamt die Notbremse gezogen. Denn andernfalls wären beträchtliche Schadensersatzforderungen durch den Bauherrn auf Gründau zugekommen.“

Für die SPD-Fraktion erklärt er weiter, dass die SPD in der Diskussion immer wieder betont habe, dass die Frage des Verkehrsflusses nicht auf den Bauherrn abgewälzt werden kann. Diese Argumentation sehe man nun durch den Bescheid des Kreisbauamts bestätigt. Die von CDU und FWG vorgebrachten Einwände wegen der Verkehrsführung werden in dem Schreiben des Bauamts als „Versäumnisse in der städtebaulichen Planung“ bezeichnet und stellen keine Mängel des beantragten Bauvorhabens dar. „Kurz gesagt, die Gemeinde muss eine Lösung für die bereits heute schon angespannte Verkehrslage an der Kreuzung Büdinger Straße/Frankfurter Straße finden. Wir halten eine Ampellösung unter Einbeziehung der bestehenden Ampelanlage zum Grasweg für ein sinnvolles Konzept“, betont Schubert.

Auch die CDU/FWG-Kritik, dass sich das geplante Gebäude nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge, weist das Bauamt massiv zurück. Als Maßstab sei die unmittelbare Umgebungsbebauung anzusehen. Hier passe sich das neue Gebäude aber in Größe, Höhe und überbauter Fläche in den gegebenen Rahmen ein. Nach Ansicht der SPD-Fraktion wirft der vorliegende Fall aber auch weitergehende Fragen auf: „Die rechtliche Grundlage war immer klar und offensichtlich. Warum haben das einige Beigeordnete – bewusst? – ignoriert und sich damit rechtswidrig verhalten? Selbst der hessische Städte- und Gemeindebund hatte zu einem frühen Zeitpunkt in einer Stellungnahme das damalige Vorgehen von CDU und FWG ‚zur Verhinderung eines Ärztehauses‘ als ‚unzulässige Negativplanung‘ bezeichnet. Warum stellen sie parteitaktische Überlegungen über Gesetz und Recht, an das sie als Wahlbeamte gebunden sind? Für uns entsteht hier der Eindruck eines nicht amtskonformen Verhaltens“, kritisiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Porstner das Verhalten einiger Gemeindevorstandsmitglieder.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de