Sauberes Gründau: Rückschnitt von Ästen und Hecken

Gründau
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Die Gemeindeverwaltung Gründau weist auch im Sommer 2017 auf die Straßenreinigungspflicht hin.



Nach geltender Satzung (Straßenreinigungssatzung) ist jeder Grundstückseigentümer/Anlieger zur Reinigung der öffentlichen Verkehrsfläche vor seinem Anwesen verpflichtet. Die Reinigung von Straßen und Gehwegen sowie Rückschnitt von überhängendem Bewuchs von Ästen und Sträuchern tragen zur Verkehrssicherheit und natürlich auch zu einem ordentlichen Ortsbild bei.

Es handelt sich hierbei im Einzelnen um die Reinigungspflicht:

⦁    der öffentlichen Straße vor dem Haus bzw. Grundstück. Die Reinigung erstreckt sich bis zur Mitte der Straße. Bei einem Eckgrundstück vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte. Zu reinigen ist die Straße am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag

⦁    der Gehwege. Diese sind von Bewuchs (Äste, Zweige/Sträucher) frei zu halten, damit sie ohne Beeinträchtigung benutzt werden können

⦁    der Parkplätze vor dem Grundstück. Diese sind von Unrat, Laub, Fremdkörper und Schlamm frei zu halten

⦁    der Straßenentwässerungsrinne und Einflussöffnungen der Straßenkanäle. Sie sind von Unrat und Bewuchs frei zu halten.


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