Sozialamt um fünfstelligen Betrag betrogen

Gründau
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Ein 36-jähriger Mann aus Gründau hat das Kommunale Center für Arbeit des Main-Kinzig-Kreises um einen fünfstelligen Betrag betrogen. Obwohl er Sozialleistungen bezog, betrieb er in Gelnhausen einen Autohandel und meldete die damit erzielten Einnahmen nicht an. Im Amtsgericht Gelnhausen wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, zudem muss er die erhaltenen finanziellen Leistungen ans Amt zurückzahlen.



Auf die Schliche kam ihm die Polizei über einen anderen Verdacht: Weil einen großen Geldbetrag auf sein Konto eingezahlt hatte, meldete die Bank einen Verdachtsfall der Geldwäsche. Sowohl sein Pkw-Abstellplatz im Gelnhäuser Stadtteil Roth als auch seine Wohnung in Gründau wurden anschließend von der Polizei durchsucht und dabei wurden zahlreiche Verkaufsverträge für Kraftfahrzeuge sichergestellt. Über zwei Jahre dauerten anschließend die Ermittlungen an, die Kriminalpolizei versuchte, jeden einzelnen An- und Verkauf von Fahrzeugen zu rekonstruieren.

Den Handel mit den Pkws gab der Angeklagte in der Verhandlung zu, will sich das Startkapital in Höhe von 10.000 Euro von seiner Oma geliehen haben, die auch den Großteil des Gewinns eingestrichen haben soll. Er selbst will sich jeweils nur 100 Euro pro Verkauf einbehalten haben und das sei mit dem Amt abgesprochen gewesen. Zwölf Mal hatte er dort seit 2009, inklusive Verlängerungen, immer wieder die Sozialleistungen beantragt.

Wie viel er letztlich zu viel kassiert hat, muss jetzt in einem weiteren Verfahren vor dem Sozialgericht geklärt werden. Im Amtsgericht Gelnhausen wurde der 36-Jährige wegen Betrugs durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 10 Euro und somit insgesamt 1.200 Euro verurteilt. Das Verfahren gegen seine ebenfalls angeklagte Ehefrau, deren Name auch auf einigen Verträgen auftauchte, wurde vorläufig eingestellt, da sie sich bereit erklärte, binnen sechs Monaten 120 soziale Arbeitsstunden zu leisten. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

 


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