Serienbetrüger: Gründauer muss lange ins Gefängnis

Gründau
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Und auf einmal bricht alles wie ein Kartenhaus zusammen: Vier Bewährungen hatte ein 31-jähriger Gründauer im vergangenen Jahr „laufen“ und leistete sich dennoch weitere Straftaten. Nach dem Bewährungswiderruf dauerte seine geplante Haftzeit zunächst bis zum Juni 2020, im Amtsgericht Gelnhausen wurde diese Frist jetzt aber noch einmal deutlich verlängert.



Seit 2006 stand der zuletzt als Forstwirt tätigte Angeklagte jährlich vor Gericht, fiel immer wieder wegen Betrügereien und Verkehrsdelikten auf. Zu einer ersten Bewährungsstrafe wurde er 2011 verurteilt, diese wurde ein Jahr später wegen gefährlicher Körperverletzung auf insgesamt 17 Monate verlängert. Trotzdem blieb er nicht straffrei, wurde 2013 zweimal erneut wegen Betruges zu weiteren neun Monaten verurteilt. 2014 kamen sechs Monate wegen Diebstahls hinzu und im Jahr drauf nochmal acht Monate wegen Betrugs im Amtsgericht Gießen. Trotzdem blieb er unter Bewährung auf freiem Fuß.

Im Herbst des vergangenen Jahres folgten aber weitere Anklagen, die jetzt im Amtsgericht Gelnhausen verhandelt wurden. Im März 2015 hatte er einen Forstbetrieb aus Birstein beauftragt, Holz zu Hackschnitzel zu verarbeiten und die Rechnung in Höhe von über 2.500 Euro nicht beglichen. Im gleichen Monate bestellt er ein landwirtschaftliches Gerät und ließ die Rechnung von über 1.800 Euro ebenfalls offen, außerdem gab er Reparaturarbeiten bei einem Unternehmen in Brachttal im Wert von fast 2.200 Euro in Auftrag, die er bis heute nicht bezahlt hat.

In eine Werkstatt nach Langenselbold brachte er im Mai 2016 einen Pkw mit Motorschaden, bekam von dort für die Reparaturzeit einen Leihwagen, den er nicht fristgemäß zurückgab. Dieser Opel Corsa wurde schließlich bei einem Autoverleiher im bayerischen Mömbris sichergestellt, wie er sich zwischenzeitlich einen Audi R8 ausgeliehen hatte und den Kleinwagen als Pfand abgegeben hatte. Das Kuriose dabei: Sein Führerschein wurde ihm bereits im Juli 2009 entzogen, was ihn aber nicht davon abhielt, im Mai und Juni 2016 in Langenselbold mit einem Traktor und einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

Dieses Sammelsurium an Straftaten brachte ihm diesmal eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten ein, die jetzt noch auf seinen Gefängnisaufenthalt bis 2020 draufgesattelt wird. Aber es könnte noch dicker für den Gründauer kommen: Die Staatsanwaltschaft Hanau bereitet derzeit eine weitere Anklage vor, die dann vor dem Landgericht verhandelt werden würde. Was ihm vorgeworfen wird, ist noch nicht bekannt, allerdings ist zumindest die Strafandrohung bei Verhandlungen vor einer Landgerichtskammer nochmals deutlich höher als im Amtsgericht.


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