Bewährungsstrafe für Missbrauch eines Kindes

Gründau
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Wegen zweifachen Missbrauchs eines Kindes ist ein 47-jähriger Mann aus Bad Orb im Amtsgericht Gelnhausen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Baumaschinenführer in den Jahren 1993 und 1994 seine damals acht beziehungsweise neun Jahre alte Stieftochter in Gründau zu sexuellen Handlungen aufgefordert und sich an ihre vergangen hat, ohne mit ihr den Beischlaf zu vollziehen. Der Angeklagte pochte allerdings auf seine Unschuld: "Ich glaube an Gott, ich glaube an die Gerechtigkeit, ich bin unschuldig", erklärte er in seinem Schlusswort.



Entscheidend in dem Verfahren waren letztlich die Aussagen mehreren Zeugen, denen sich das mittlerweile 31-jährige Opfer bereits als Jugendliche offenbar hatte. Darunter auch ihr leiblicher Vater, der sich deshalb im Juni 2000 anwaltlich beraten ließ. Auch Jugendfreundinnen der Gründauerin sagten aus, dass sie zumindest in Andeutungen von dem Missbrauch durch den Stiefvater erfahren hatten. Anzeige erstattet hatte die Frau erst im Jahr 2014, nach dem ihrem Onkel der Missbrauch ihrer Schwester vorgeworfen wurde. In diesem Jahr trennte sich der Angeklagte von ihrer Mutter und vermutete daher einen Racheakt der Familie.

Das Gericht sah dafür allerdings keine Anhaltspunkte: „Wir haben keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Frau die Unwahrheit gesagt hat und vor allem keinen Grund“, ist das Gericht laut Richterin Petra Ockert davon ausgegangen, dass Angeklagter und Opfer jahrelang ein liebevolles Verhältnis hatten und er für die Familie gesorgt hat. „Sie haben ihr das gegeben, was sie vermisst hat, aber das macht den Missbrauch nicht ungeschehen“, sei es allerdings offenbare oberstes Gebot in der Familie gewesen, dass nichts nach außen dringe. Während der vier Prozesstage waren zahlreiche weitere mutmaßliche Missbrauchsfälle ans Tageslicht gekommen. Ockert: „Kaum in einem anderen Prozess habe ich so oft das Wort ‚Missbrauch‘ gehört. Da hat man natürlich Angst, wie hoch die Dunkelziffer ist.“

Staatsanwalt Oliver Piechaczek hatte ein zweijährige Bewährungsstrafe für den 47-Jährigen gefordert. „Wir haben hier keine Drama-Queen erlebt, sondern eine Person, die missbraucht wurde“, war auch er davon überzeugt, dass die 31-Jährige die Wahrheit sagte und bezeichnete ihre Angaben als „umfassend, belastbar, glaubhaft“. Allerdings räumte er ein, dass es sich bei dem Angeklagten nicht um einen typischen Sexualstraftäter handele. Rechtsanwalt Dietmar Bauer, Vertreter der in dem Prozess als Nebenklägerin auftretenden Gründauerin, hätte sich gewünscht, dass der 47-Jährige seiner Mandantin ihre Aussage erspart hätte. „Sie haben es verpasst, hier in der Verhandlung frühzeitig den Hebel umzulegen“, ging er zudem davon aus, dass der Angeklagte im Frühjahr 2014 in einem innerfamiliären Gespräch die Taten bereits gestanden hatte.

Die Gefängnisstrafe von einem Jahre und zehn Monaten wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss der Bad Orber 2.000 Euro an den Verein Lawine zahlen, der sich für Betroffene sexueller Gewalt einsetzt. Profitiert hat der 47-Jährige davon, dass bei der Urteilsfindung das in den 1990er Jahren gültige, inzwischen allerdings deutlich verschärfte Sexualstrafrecht angewandt wurde. Richterin Ockert: „Wären das heute neue Vorwürfe, wären sie sicherlich in Haft gegangen.“


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