Gründau: Kinderpornos bei Familienvater gefunden

Gründau
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Ein Familienvater aus Gründau ist im Amtsgericht Gelnhausen wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Filmen und Fotos sowie deren Veröffentlichung in einem frei zugänglichen Internetbereich zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 37-Jährige hatte alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Hanau eingeräumt und sich inzwischen selbst in Therapie gegeben. Seine Ehefrau hatte sich nach Bekanntwerden seiner schändlichen Taten von ihm getrennt.

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Das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen hatte ihn über seine IP-Adresse, die jedem Internetnutzer ähnlicher einer Postanschrift zugewiesen wird, identifiziert. Am 29. Juli 2015 tauchten die Ermittler dann an seiner realen Wohnanschrift in Gründau auf. Der Gepäckabfertiger war da gerade an seiner Arbeitsstelle am Frankfurter Flughafen, seine Frau und die beiden Kinder wurden von der Wohnungsdurchsuchung offenbar völlig überrascht und früh morgens aus dem Bett geklingelt. Wenig später musste der Mann aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, lebt inzwischen bei seiner Mutter. Die Ehefrau hat die Scheidung eingereicht.

Beschlagnahmt wurden von der Polizei zwei Computer und eine Festplatte, darauf gefunden unsäglich viel kinder- und jugendpornografisches Material. 2099 Filmsequenzen und 5046 wurden gezählt, dazu 30 weitere Filmen. Darauf zu sehen unter anderem Geschlechtsverkehr von minderjährigen Jungen und Mädchen. Zirka 13.000 Euro hat die Auswertung von zwei Laptops und einer Festplatte gekostet, die jetzt der Gründauer tragen muss.

Wann er damit angefangen habe, wisse er nicht mehr, sagte er vor Gericht aus, und erst nach dem er aufgeflogen war, sei ihm bewusst geworden, welch Leid von Kinder und Jugendlichen hinter solchen Fotos und Videos stecke. „Hatten sie dadurch einen Lustgewinn?“, fragte ihn Richter Dr. Wolfgang Ott, zunächst schüttelte der Angeklagte den Kopf. „Erst war es Neugier, dann kam sicherlich auch ein Lustgewinn hinzu und irgendwann habe ich den Überblick verloren“,  gelte dies auch für seine Teilnahme an einer Tauschbörse. Weitere 421 Fotos und 639 Filme mit kinderpornografischem Inhalt wurden ihm da  zugerechnet, außerdem 50 Fotos und 14 Filme mit Jugendpornografie.

Die Strafe: Sechs Monate Freiheitsentzug, der für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er sich in Frankfurt einer Gesprächstherapie unterziehen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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