Verband beschließt Grundstücksverkäufe im Interkommunalen Gewerbegebiet

Hammersbach
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

In ihrer letzten Sitzung in Hammersbach hat die Verbandsversammlung des Interkommunalen Gewerbegebietes Limes vier weiteren Grundstücksverkäufen im gemeinsamen Gewerbegebiet zugestimmt.



Nach dem Großverkauf an die Dietz AG aus Bensheim, die auf rund 160.000 qm Gebäude für große Unternehmen zur Logistik, Produktion und Fertigungsanlagen vorbereitet, hat der Verband nun Grundstücke an kleine mittelständische Unternehmen vergeben. Dabei handelt es sich um Bauunternehmen aus verschiedenen Bereichen und ein Unternehmen aus dem KFZ-Gewerbe. Bürgermeister Michael Göllner, der Vorsitzender des Zweckverbandsvorstandes ist, freut sich, dass sich in dem Gewerbegebiet sowohl die Chance ergibt, über „Big-player“ neue Branchen und Unternehmen, die hoffentlich auch viele Arbeitsplätze in die Region bringen, ansiedeln zu können, als auch kleinen Unternehmen aus der Region die Möglichkeit zu verschaffen, sich an dem attraktiven Standort einen neuen Unternehmenssitz schaffen zu können. Michael Göllner teilte außerdem mit, dass bereits weitere Unternehmen Ihr Interesse bekundet haben und in Kürze voraussichtlich weitere Kaufgesuche der Verbandsversammlung vorgelegt werden können.

In diesem Zusammenhang berichtete der Verbandsvorsteher, dass die Dietz AG derzeit den Bauantrag für den ersten Bauabschnitt erarbeitet. In der zweiten Jahreshälfte m zweiten Quartal dieses Jahrs soll Baubeginn für das erste Projekt sein. Auch stehe Dietz in intensiven Verhandlungen mit zukünftigen Mietern, bat aber um Verständnis, dass Namen erst dann genannt werden, wenn unterschriebene Verträge vorliegen. Für die zukünftige Gebietserweiterung wurden außerdem weitere Weichenstellungen in der Sitzung getroffen. Göllner erläuterte, dass hierzu bereits ein Termin mit Vertretern des Regierungspräsidiums vereinbart sei. Es sei allerdings klar, dass Erweiterungsanträge beim Regionalverband und dem Regierungspräsidium nur dann gestellt werden, wenn ein konkretes Projekt die Notwendigkeit der Gebietserweiterung erfordert. Eine bevorratende Ausweisung von Flächen ist nicht im Sinne des Verbandsvorstandes.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de