Dieses Angebot richtet sich vorrangig an Hammersbacher Kinder und Jugendliche. An der Fahrt teilnehmen können Kinder ab 6 bis 11 Jahren ausschließlich unter Begleitung 1 erwachsenen Begleitperson PRO Kind sowie Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren ohne weitere Begleitung, die sich im Park in 3-er Gruppen frei bewegen dürfen. Der Ausflug beginnt morgens um 07:15 Uhr und endet abends gegen 20:00 Uhr. Der Teilnehmerbeitrag pro Person liegt bei 20,00 €.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Freizeitpark-Fahrt ist die Abgabe des Anmeldeformulares und die Entrichtung des Teilnehmerbeitrages bis 25.07.2016 in der Gemeindeverwaltung, bei Frau Nadine Küllmer im Vorzimmer. Weitere Informationen finden Sie auf dem Anmeldeformular, welches Sie in der Gemeindeverwaltung Hammersbach erhalten oder online zum Ausdrucken auf www.hammersbach.de in der Rubrik „Soziales“ unter „Jugendpflege“ finden. Anmeldungen aus anderen Gemeinden werden in die Warteliste aufgenommen und bei freien Plätzen kontaktiert. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an die Jugendpflegerin der Gemeinde Hammersbach, Frau Nicole Gundrum, wenden: 0178-1819812.
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