Wahlbüro gibt Informationen zum Stimmzettel

Hanau
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Zur Bundestagswahl am 24. September hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: mit der Erststimme kann ein Wahlkreisbewerber und mit der Zweitstimme eine Landesliste gewählt werden.



Der Aufbau und die Gliederung der Stimmzettel sind in den bundesweit 299 Wahlkreisen einheitlich. Ein Muster des Stimmzettels für den Wahlkreis Hanau kann auf der Homepage der Stadt Hanau eingesehen werden. Die Erststimme ist in schwarzer Farbe auf der linken Seite des Stimmzettels angeordnet. Mit der Erststimme wird in jedem Wahlkreis eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter mit einfacher Stimmenmehrheit direkt in den Bundestag gewählt. Das heißt, gewählt ist, wer die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält. Die Wähler entscheiden mit ihrer Erststimme, welche Bewerberin oder welcher Bewerber den Wahlkreis Hanau in der Bundeshauptstadt Berlin vertritt. Im Wahlkreis Hanau stehen neun Wahlvorschläge zur Auswahl.

Die Zweitstimme wird auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben und die Informationen sind in blauer Farbe aufgedruckt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Auf dem Stimmzettel sind die ersten fünf Bewerber/-innen der Liste genannt. Die Liste, insbesondere die Reihenfolge, kann nicht verändert werden. Mit der Zweitstimme wird über das Kräfteverhältnis im Bundestag entschieden, das heißt, je mehr Zweitstimmen landesweit ein Wahlvorschlag erhält, desto mehr Vertreterinnen oder Vertreter kann dieser in den zu wählenden Bundestag entsenden. In dem Hanau angehörenden Wahlkreis 180 stehen 18 Wahlvorschläge zur Wahl.

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln richtet sich zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis der letzten Wahl im entsprechenden Bundesland. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an. Die Reihenfolge kann in anderen Bundesländern gegenüber der hessischen abweichen, da maßgeblich für die Reihenfolge in Hessen das hessische Ergebnis bei der letzten Bundestagswahl ist. Die Reihenfolge der Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber (Erststimme) richtet sich nach der Reihenfolge der Landeslisten (Zweitstimme), wobei das Feld für den Kreiswahlvorschlag leer bleibt, wenn keine Wahlkreisbewerberin oder kein Wahlkreisbewerber für die Partei oder die Wählergruppe im Wahlkreis antritt.

Die Stimmzettel sind in der rechten oberen Ecke gelocht. Mit dieser Lochung ist es für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler möglich, ohne fremde Hilfe an der Wahl teilzunehmen, da an dieser Markierung eine besondere Wahlschablone zum Ertasten der Informationen auf dem Stimmzettel angelegt werden kann. Da alle Stimmzettel an der gleichen Stelle gelocht sind, bleibt das Wahlgeheimnis unberührt. Weitere Informationen zum Thema „Stimmzettel“ oder „Bundestagswahl 2017“ gibt das Team des Wahlbüros unter der Telefonnummer 0 6181/295-417.


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