Kaminsky rechnet mit Haushaltsgenehmigung noch vor Sommerpause

Hanau
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Nachdem die Stadtverordneten jetzt den Doppeletat 2018/19 verabschiedet haben, zieht Oberbürgermeister Claus Kaminsky eine zufriedene Bilanz.



Nur vier Monate nach Einbringen des Zahlenwerks sei es verabschiedet, zudem habe es sowohl in der Stadtverordnetenversammlung als auch in den Ortsbeiräten und dem Ausländerbeirat eine übergroße Mehrheit gefunden. Demnach habe die Qualität der Vorlage überzeugt, so Kaminsky weiter. Er dankt ausdrücklich dafür, dass sich alle Beteiligten intensiv mit dem Haushalt beschäftigt hätten.

"Die Haushaltsdisziplin der Mehrheit in den städtischen Gremien lässt die Hoffnung wachsen, dass dieser Doppeletat deutlich schneller vom Regierungspräsidium genehmigt wird, als beim letzten Mal", ist Kaminsky optimistisch. Der OB erinnert daran, dass der Doppelhaushalt 2016/17 erst im November 2016 genehmigt und kurz vor der Sommerpause dieses Jahres beschlossen worden sei. Je früher die Genehmigung erfolge, desto rascher herrsche Verlässlichkeit.

Seine Zuversicht sieht der Oberbürgermeister auch dadurch bestärkt, dass dem Hinweis gefolgt wurde "von der Übernahme neuer Leistungen im disponiblen Bereich abzusehen", wie er aus der letzten Haushalts-Verfügung des Regierungspräsidiums zitiert. Auch wurde dort die damals beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B um 135 Punkte "begrüßen", weil sie der Stadt "verlässliche Einnahmen sichert". Die Hinweise aus Darmstadt versteht Kaminsky so, dass mit einer Etatgenehmigung noch vor der Sommerpause 2018 gerechnet werden dürfe. Der Doppeletat 2018/19 biete die "Gewähr, dass wir die gute Entwicklung unserer Stadt auf allen Ebenen fortsetzen können".

Der Oberbürgermeister begründet seinen "vorsichtigen Optimismus" auch damit, dass Hanau seine Auflagen zur Konsolidierung aus Schutzschirm- und Hessenkasse-Vereinbarung eingehalten habe. Wenn Hanau seine Finanzziele erreiche und insbesondere auf der Einnahmenseite keine bösen Überraschungen erfolgten, dann habe die Brüder-Grimm-Stadt nach den Jahresabschlüssen für 2018 und 2019 auch die letzte Auflage aus dem Schutzschirm erfüllt und kann hieraus entlassen werden.


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