AfD: Parteiausschluss von Stehlik wird neu verhandelt

Hanau
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Die 1. Kammer des Bundesschiedsgerichts der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) hat am 10. April 2024 beschlossen, dass der Beschluss des Landesschiedgerichtes der AfD Hessen vom 28.03.2024 gegen Dr. Gerhard Stehlik aufgehoben wird und das Parteiausschlussverfahren an das Landesschiedsgericht der AfD Hessen zurückverwiesen mit der Auflage der Neuansetzung des Parteiausschluss-Verfahrens. Die Kammer beschreibt in ihrem Beschluss den Sachverhalt und begründet ihre Entscheidung unter anderem mit dem Satz: "Der Beschluss des LSG-Hessen (Landesschiedsgericht der AfD Hessen) vom 28.03.2024 leidet an erheblichen Rechtsmängeln."



Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte unter anderem festgestellt, dass der erstinstanzliche Beschluss auf einer "oberflächlichen und damit rein förmelnden Betrachtungseben" verbleibe. Die AfD Main-Kinzig wirft Stehlik eine Schmutzkampagne gegen die Partei vor, zudem behaupte er, dass CO2 kühle, was aus Sicht der AfD den wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspreche.

Stehlik dazu: "Weil die Offenlegung dieser erheblichen Rechtsmängel parteischädigender sein könnte, als die mir mit haltlosen Unterstellungen vorgeworfenen Partei-Schädigungen, schlage ich der Geschäftsführung des Landesschiedsgerichts der AfD Hessen und dem Vorstand der AfD Hessen vor, den Versuch einer internen Streitschlichtung zu beschließen. Mögliche neutrale Schlichter möchte ich nicht öffentlich vorschlagen."

Seine Vorschläge für die Schlichtung:
⦁ Der AfD Ortsverband Hanau existiert nicht mehr aufgrund der Initiative der AfD Main-Kinzig.
⦁ Gemeinsame Aufgabe ist es, in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau und in allen Ortsbeiräten AfD-Fraktionen zu etablieren.
⦁ Zur Listenaufstellung wird mit diesem wesentlichen Zweck ein öffentlich-rechtlicher Verein mit dem Namen Alternative für Hanau e.V. gegründet.
⦁ Ein weiterer Zweck ist es, den Verein so bald wie möglich in einen AfD-Stadtverband Hanau zu überführen.
⦁ Bis zu den Neugründungen wird der Unterzeichner mit der kommissarischen Vertretung des Vereins in Gründung und des vorgesehenen "Stadtverbands Hanau" beauftragt.


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