Die 1. Kammer des Bundesschiedsgerichts der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) hat am 10. April 2024 beschlossen, dass der Beschluss des Landesschiedgerichtes der AfD Hessen vom 28.03.2024 gegen Dr. Gerhard Stehlik aufgehoben wird und das Parteiausschlussverfahren an das Landesschiedsgericht der AfD Hessen zurückverwiesen mit der Auflage der Neuansetzung des Parteiausschluss-Verfahrens. Die Kammer beschreibt in ihrem Beschluss den Sachverhalt und begründet ihre Entscheidung unter anderem mit dem Satz: "Der Beschluss des LSG-Hessen (Landesschiedsgericht der AfD Hessen) vom 28.03.2024 leidet an erheblichen Rechtsmängeln."
AfD: Parteiausschluss von Stehlik wird neu verhandelt
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