Trotz Bewährung: Hasselrother muss nicht ins Gefängnis

Hasselroth
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Kurs anstatt Knast: Nachdem er sich ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatte, wurde ein 28-jähriger Mann aus Hasselroth im Amtsgericht Gelnhausen zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, außerdem muss er an einem Kurs „Konflikte lösen ohne Gewalt“ teilnehmen.



Bei seiner Festnahme hatte er erheblichen Widerstand geleistet, in der Verhandlung dann allerdings die Beamten beschuldigt, dass sie ihn geschlagen hätten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Gefängnis beantragt – ohne Bewährung.

Am 30. April 2017 war der Angeklagte mit einer Motocross-Maschine auf der Landesstraße zwischen Freigericht-Bernbach und Gelnhausen unterwegs. Das Motorrad war nicht angemeldet und versichert, der 28-Jährige hatte keinen Führerschein und war in der Abenddämmerung ohne Licht und Helm unterwegs. Aufgeputscht von Amphetaminen fuhr er zudem mit hoher Geschwindigkeit und geriet auf die Gegenfahrbahn, als ihm eine Polizeistreife entgegenkam. Die nahm die Verfolgung auf und stellte ihn vor dem Eingangstor der Mülldeponie Hailer.

Laut Aussage des Angeklagten soll ihm dann ein Polizist mehrfach ins Gesicht geschlagen haben, zweimal will er das Bewusstsein verloren haben. „Ich habe so etwas in dreieinhalb Jahren Haft nicht erlebt“, sagte er in seinem Schlusswort. Gericht und Staatsanwaltschaft glaubten ihm allerdings nicht: Wie die beiden Polizisten übereinstimmend aussagten, ging er nach seiner Festnahme mit erhobenem Arm auf einen der Beamten los und versuchte, diesen zu schlagen. Anschließend wurde er von beiden überwältigt und gefesselt, dabei verletzte sich ein Polizist an der Hand.

Obwohl er zahlreiche Vorstrafen mit in die Verhandlung brachte und zur Tatzeit unter Bewährung stand, muss er nach dem Urteilsspruch von Richterin Petra Ockert nicht ins Gefängnis. Begründung: Der Hasselrother hat einen festen Arbeitsplatz und war für ein weiteres Delikt während der Bewährungszeit vom Amtsgericht Hanau zuvor nur zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Gericht setzte die neunmonatige Haftstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus, das Motorrad wird eingezogen und es wurde zugleich eine zwölfmonatige Führerscheinsperre verhängt. Verurteilt wurde er wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Folge Rauschmitteleinflusses, Fahren ohne Führerscheins, Verletzung der Versicherungspflicht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzliche Körperverletzung.


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