IG „Rettet den Dorfweiher“: "Eine Beleidigung unserer Intelligenz"

Hasselroth
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Die Interessengemeinschaft „Rettet den Dorfweiher“ zeigt sich enttäuscht, dass der von der Sozialen Wählergemeinschaft (SWG) vorgeschlagene „Runde Tisch“ mit Gemeindevertretung und Rathausspitze erst nach Ablauf einer juristischen Auseinandersetzung eingesetzt werden soll.



Zugleich kündigten die IG-Verantwortlichen an, auch nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens den Erhalt des Gewässers in Neuenhaßlau weiterhin anzustreben.

„Wir finden es sehr lobenswert, dass der Gedanke eines ‚Runden Tisches‘ aufgenommen wurde, um Streitigkeiten beizulegen, ohne Anwälte und Gerichte bemühen zu müssen. Das kostet unnötig viel Geld und bringt schlechte Stimmung. Jeder hätte spätestens jetzt die Möglichkeit gehabt, erhobenen Hauptes die gemeinsam erarbeitete Entscheidungen zum Dorfweiher zu vertreten und umzusetzen. Und niemand hätte dabei das Gesicht verloren. Dass die Fraktionen jetzt aber erst die Gerichte bemühen wollen, um abzuwarten, ob die IG es denn überhaupt wert ist, dass man mit ihr spricht, schlägt dem Fass den Boden aus. Wieder einmal, wie schon so oft, wird die von der IG gebotene Hand ausgeschlagen. Eine größere Demütigung kann eine ‚Bürgervertretung‘ seinen Bürgern kaum antun“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Dass die Interessengemeinschaft rechtswidrige Ziele verfolge, wie von Bürgermeister Uwe Scharf auf der jüngsten Gemeindevertretersitzung vorgetragen, löst weiteren Unmut aus: „Damit unterstellt uns Scharf, dass wir entweder kriminell oder dumm, vielleicht sogar beides, sind. Eine Beleidigung unserer Intelligenz. 870 Kriminelle oder Dummköpfe, das ist einfach nur beschämend“, hätten sich die Dorfweiher-Befürworter gewünscht, dass die Fraktionen im Parlament gegen diese Formulierung protestieren.

An Aufgeben denke bei der Interessengemeinschaft trotz der jüngsten Abstimmung in der Gemeindevertretung contra Bürgerbegehren dennoch nicht: „Es entsteht der Anschein, dass darauf gehofft wird, der IG würden die Gelder ausgehen, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen und damit die Fehlinterpretationen und Halbwahrheiten ans Tageslicht kommen. Nach Zugang der Ablehnung durch die Gemeinde wird auf jeden Fall der Rechtsbeistand zu Rate gezogen und aktiv.“


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