Hasselroth: 41-jähriger Mann mit Kinderpornos erwischt

Hasselroth
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischem Material ist ein 41-Jähriger vor dem Schöffengericht Gelnhausen zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Der Mann aus Hasselroth hatte die Vorwürfe eingeräumt. Die Strafe wird gemäß Richter Andreas Weiß auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der bislang nicht Vorbestrafte muss bei der Hessischen Fachambulanz für Sexualtherapie umgehend eine Therapie beginnen.



Damit ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die nur 15 Monate gefordert hatte. Das Urteil wurde umgehend rechtskräftig.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau fanden die Ermittler im Rahmen einer Durchsuchungsaktion bei dem 41-Jährigen im Februar 2022 über 300 Bild- und Video-Dateien mit kinder- und jugendpornographischem Inhalt. Diese waren auf Handy, Laptop und Computer heruntergeladen und abgespeichert. Sie zeigten nicht nur Nacktaufnahmen der Kinder und Jugendlichen, sondern auch diverse sexuelle Handlungen vorwiegend mit Mädchen, aber auch mit Jungen.

Nach Angaben von Richter Weiß fanden sich die Dateien in Gelöscht-Ordnern. Sie seien aber weiterhin für den Nutzer greifbar gewesen. Einzelne Aufnahmen hätten einen „massivsten Missbrauch“ von Säuglingen gezeigt, betonte der Vorsitzende. Er wertete das Geständnis zwar positiv, allerdings sah er den langen Tatzeitraum von rund acht Jahren als strafverschärfend. Gleichzeitig gab der Richter seinen Eindruck vom Verhalten des 41-Jährigen in der Hauptverhandlung wieder, wonach dieser sich „nicht eindeutig“ von dem Material distanziert habe.

Der Angeklagte hatte zuvor erklärt, ihm tue sein Verhalten leid. Seit mehreren Jahren sei er mit einer Frau liiert und habe daher das Bildmaterial gelöscht. Eigentlich habe er „keinen Bezug zu dem Zeug“. Außerdem stamme ein Teil der Bilder auf einer „Familien-Festplatte“ nicht von ihm. Das ließ den Richter aufhorchen. Er kündigte an, dass in diesem Fall für die Justiz auch die Lebensgefährtin als Beschuldigte in Betracht komme.

Das Gericht stellte im Rahmen der Beweisaufnahme fest, dass der Angeklagte offenbar auch während seiner Beziehung zu der Frau kinder- und jugendpornographisches Material heruntergeladen hatte. Trotz Freundin sei noch ein „Impuls zu solchen Dingen“ vorhanden gewesen, schlussfolgerte der Vorsitzende. Der Angeklagte müsse sich daher dringend therapeutisch mit diesem Problem auseinandersetzen. Für jedes Kind, dass misshandelt werde, bedeute dies ein lebenslanges Trauma.

Und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ging noch einen Schritt weiter: Als Vater eines Kindes wolle der Angeklagte es sicher auch nicht, dass von seinem Kind solche Bilder angefertigt werden. / hd    


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de