Photovoltaikförderung auch im Jahr 2024

Hasselroth
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Die Photovoltaikförderung in Hasselroth wird auch in diesem Jahr fortgesetzt; die Gemeindeverwaltung nimmt seit dem 01. Januar 2024 wieder Anträge entgegen.



Diese Förderung umfasst sogenannte PV-Dachanlagen, Mini-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) und Batteriespeicher. Wichtige Informationen zum Förderprogramm (einschließlich der Richtlinie und des Förderantrags) gibt es unter der Rubrik Bürgerportal, Ortsrecht, Satzungen (Förderrichtlinien der Gemeinde Hasselroth) und unter der Rubrik Bürgerportal – Online Service – Formulare (Gewährung Photovoltaik).

Zuschussfähig sind die Anlagen wie folgt:

  • Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit 100 €/kWp (maximal 1.000,00 € pro Anlage)
  • Mini-Photovoltaikanlagen mit 150,00 € je Modul (maximal zwei Module)
  • Batteriespeicher mit 150,00€/kWh (maximal 1.000,00 €)

„Ziel des Förderprogramms ist, dass Hasselrother Bürgerinnen und Bürgern ihren Energieverbrauch aus fossilen Energieträgern senken und sich mehr den erneuerbaren Energien zuwenden. Das letzte Jahr hat uns im Rathaus gezeigt, dass immer mehr Personen sich mit diesem Thema auseinandersetzen und sich eine Anlage anschaffen wollen. Bitte lesen Sie sich vor Antragsstellung die Förderrichtlinien sorgfältig durch. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind im Hauptamt der Gemeinde Hasselroth einzureichen", heißt es aus dem Rathaus.


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