Torsten Ritter referierte: „Müssen Rentner Steuern zahlen!?“

Neuenhaßlau
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Zur zweiten Informationsveranstaltung 2017 hatte der VdK Ortsverband Neuenhaßlau-Gondsroth alle Mitglieder sowie Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich eingeladen.



Die Veranstaltung fand am Donnerstag, 18. Mai 2017 um 19.00 Uhr im Saal der Vereinsgaststätte „Zum Deutschen Haus“, in der Rathausstraße 27 statt. Torsten Ritter von der Ritter GmbH Steuerberatungsgesellschaft aus Gelnhausen Roth referierte über die Thematik „Müssen Rentner Steuern zahlen!?“. „Viele Rentner sind verunsichert, da sie die Gesetzeslage nicht genau kennen und haben bei uns angefragt bzw. uns um Hilfe gebeten“, so der Vorsitzende Helmut Müller zu Beginn der Veranstaltung, „und da Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, wollen wir hier Aufklärungsarbeit leisten! Deshalb haben wir diesen Informationsabend aus aktuellem Anlass in unser Programm aufgenommen“.

Zur besseren Veranschaulichung verteilte der Referent vor seinem 45minütigen Vortrag ein Skript. Mit Hilfe dieser Vorlage konnten die Anwesenden die Ausführungen auch auf „Papier“ mitlesen. Zunächst ging Ritter auf die Erhöhung des Grundfreibetrages ein und erläuterte anschließend die 7 Arten der Einkünfte. Der Grundfreibetrag beträgt ab dem 01.01.2017 € 8.820,00 für Alleinstehende und € 17.640,00 für Verheiratete. „Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, ist verpflichtet, jährlich eine Einkommenssteuererklärung abzugeben“, betonte Torsten Ritter. Sodann stellte er die möglichen abziehbaren Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vor. Zu beachten ist noch, dass die Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung mit einem jährlich steigenden Prozentsatz in die Besteuerung einbezogen werden, abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Der Rentnerjahrgang 2017 versteuert z.B. 74% seiner Rente. Im zweiten Teil seines Referates erläuterte Torsten Ritter die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. „Entsteht voraussichtlich keine Einkommenssteuer, weil die Einkünfte den Grundfreibetrag nicht erreichen, kann beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Diese wird i. d. R. für drei Jahre ausgestellt“, so Ritter und weiter: „Nach Vorlage dieser Bescheinigung bei der Bank behält diese keine Abgeltungssteuer ein, auch wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Danach stand Torsten Ritter noch für Einzelgespräche zur Verfügung. Auf dem Foto sehen Sie Karl-Heinz Müller, Torsten Ritter und Helmut Müller.

Für weitere Auskünfte bzw. Informationen über die Arbeit des Ortsverbandes steht der Vorsitzende unter Telefon: 0 60 55 - 21 62, Telefax: 0 60 55 - 9 12 16 15 und Mobil: 0170 5 72 62 77 oder unter E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.


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