Beschlossen: Dorfweiher in Neuenhaßlau wird zugeschüttet

Neuenhaßlau
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Der Dorfweiher in Neuenhaßlau wird zugeschüttet, auf dem Gelände in der Ortsmitte soll ein parkähnliches Gelände entstehen. Das hat die Gemeindevertretung Hasselroth am Donnerstagabend mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Ein letzter Appell von Matthias Pfeifer (SWG), sich doch noch einmal mit der Interessengemeinschaft „Rettet den Dorfweiher“ an einen Tisch zu setzen und nach einer anderen Möglichkeit zu suchen, blieb ungehört.



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Die Befürworter eines Erhalts des Gewässers wollen nun ein Bürgerbegehren auf den Weg bringen.

„Die Hangsanierung ist notwendig, weil durch die Fachgutachten der Firma Geo-Consult vom 18. April 2016, veranlasst durch die Wasserbehörde des Main-Kinzig-Kreises vom 10. Dezember 2015, die Instabilität des Hanges mit entsprechenden Massenbewegungen nachgewiesen wurde“, verteidigte Bürgermeister Uwe Scharf (parteilos) nochmals die jetzt beschlossene Variante 2, laut der so viel wie nötig verfüllt und so viel Wasserfläche wie möglich erhalten bleiben soll. Hinsichtlich den in einer Bauausschusssitzung im Oktober vorgelegten Plänen soll auf dem Gelände ein kleiner Park mit Wasserläufen und einem Denkmal mit Bezug zur ehemals dort angesiedelten Tongrube entstehen, die eingeplante Wasserfläche wird darin vermutlich mehr einen Teichcharakter haben.

Als Einziger verteidigte in der Sitzung Matthias Pfeifer (SWG) die Ansicht der Interessengemeinschaft, die den kritisch betrachten Hang mit natürlichen Maßnahmen sichern und so den Dorfweiher erhalten will. Für ihn unverständlich: In der Bauausschusssitzung am 8. August sei die jetzt beschlossene Verfüllung mit Kosten in Höhe von 38.000 Euro angekündigt worden, inzwischen werde aber mit 167.000 Euro kalkuliert. „Was wäre eigentlich passiert, wenn wir diesem Beschlussvorschlag mit den 38.000 Euro damals zugestimmt hätten?“, blieb diese Frage unbeantwortet. Zudem stehe in keinem Gutachten, dass Gefahr im Verzug sei. „Woher kommt die Eile?“, könnte befürchteten Personenschäden mit einem Zaun und einem entsprechenden Hinweisschild entgegengewirkt werden. Weitere Gefahren sah er nicht: „Wenn der Hang rutscht, wird nicht einmal das Unterdorf nass.“ Zudem kritisierte er das Kommunikationsverhalten seitens des Rathauses: „So, wie man mit der IG umgegangen ist, war nicht sehr bürgernah.“

Für den SPD-Fraktionsvorsitzenden Christian Benzing hingegen muss die Gemeinde handeln, da für sie ansonsten ein Haftungsrisiko bestehe. Es könnten baurechtliche Folgen drohen, zudem habe jeder Anlieger ein Anrecht darauf, dass die festgestellten Schäden beseitigt werden. Die Gemeindevertretung sah er bei der Abstimmung in einer misslichen Lage: „Egal, wie wir uns entscheiden, wir werden am Ende verklagt“, rechnet er jetzt zum einen mit einem weiteren Vorgehen der Interessengemeinschaft, zum anderen hätte bei einer Ablehnung der Verfüllung der Bürgermeister von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht. „Alle relevanten Informationen liegen vor, eine reine Sperrung reicht rechtlich nicht aus“, sah auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Sascha Gourdet mit der parkähnlichen Gestaltung eine überzeugende Lösung. „Die Variante 2 löst alle Probleme“, war Armin Mohn (FDP) überzeugt.

Interessantes Material brachte noch Jürgen Roth (SWG) zum Vorschein: Er präsentierte Einsatzpläne der Feuerwehr, in denen das Gewässer in der Ortsmitte von Neuenhaßlau als Löschweiher eingezeichnet sei. Zudem sei von dort bei mehreren Bränden in der Vergangenheit auch tatsächlich Wasser geholt worden, was in den vergangenen Wochen auch mehrere alteingesessene Einwohner bestätigten. Die zuständige Behörde vom Main-Kinzig-Kreis hatte dies bisher bestritten.

An der Überzeugung der meisten Gemeindevertreter änderte aber auch das nichts: Die SPD stimmte komplett für die Verfüllung, die CDU bis auf Mira Glaesmann ebenfalls, bei der FDP enthielt sich nur Behrad Farhan. Lediglich die SWG war komplett gegen den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes, so das letztlich sechs Nein-Stimmen und einer Enthaltung eine deutliche Mehrheit von 17 Ja-Stimmen gegenüberstand.

Nach der Sitzung kündigten Vertreter der Interessengemeinschaft an, nun zunächst ein Bürgerbegehren auf dem Weg zu bringen. Ob dieses zulässig ist, hat dann wiederum die Gemeindevertretung zu entscheiden. Hierbei sind nicht nur Formalien zu beachten, sondern auch juristische Feinheiten. Wenn die Zulassung verweigert wird, bliebe der Interessengemeinschaft „Rettet den Dorfweiher“ nur noch der Klageweg.


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