Dorfweiher Neuenhaßlau: Parlament a. D.

Neuenhaßlau
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Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hasselroth dürfen nicht über die Zukunft des Dorfweihers in Neuenhaßlau entscheiden. Ein von der Interessengemeinschaft „Rettet den Dorfweiher“ initiiertes Bürgerbegehren wurde von Juristen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes als unzulässig eingestuft, gemäß der Hessischen Gemeindeordnung blieb der Gemeindevertretung keine andere Wahl, als dieses abzulehnen. Vertreter der Interessengemeinschaft kündigten nach der Sitzung an, gegen diese Entscheidung zu klagen.



In dem Gutachten vom Hessischen Städte- und Gemeindebund heißt es: „Das Begehren der Bürgerinitiative, dass der Dorfteich in seiner jetzigen Form erhalten bleibt und nicht auch nur teilweise verfüllt wird, stellt sich als rechtswidrig dar.“ Grundlage für diese Erkenntnis ist ein von der Gemeinde beauftragtes Gutachten eines Ingenieurbüros, laut dem Maßnahmen dringend erforderlich seien, um eine ausreichende Standsicherheit eines abrutschgefährdeten Hanges wiederherzustellen. Im Jahr 2015 waren zunächst tote Fische in dem Gewässer in der Ortsmitte von Neuenhaßlau festgestellt worden; nachdem das Wasser abgelassen worden war, wurden auch die Hänge genauer untersucht. Seitdem wird in der Gemeinde über die Zukunft des Dorfweihers gestritten.

Wie Bürgermeister Uwe Scharf (parteilos) in der Gemeindevertretersitzung mitteilte, wurde in dem Rechtsgutachten zudem unter anderem bemängelt, dass sich aus der Fragestellung im Bürgerbegehren nicht ergibt, wo und in welchem Ortsteil der Dorfweiher liegt, außerdem sei nicht darauf hingewiesen worden, dass zu diesem Thema bereits ein Beschluss der Gemeindevertretung vorliegt, der mit dem Bürgerbegehren aufgehoben werden könnte. Weitere Fehler wurden in der Begründung festgestellt, auch der Kostendeckungsvorschlag soll nicht ausreichend sein.

Als einzige Fraktion starte die Soziale Wählergemeinschaft (SWG) am Donnerstagabend noch einmal einen Anlauf, eine gemeinsame Lösung mit der Interessengemeinschaft zu finden. Der Fraktionsvorsitzende Matthias Pfeifer rief Parlamentschef Hubertus Peter (SPD) dazu auf, einen runden Tisch einzuberufen, bekam darauf aber keine Reaktion. Pfeifer gab zu, dass der Anwalt der Interessengemeinschaft „wohl unsauber gearbeitet“ habe, will aber auch in dem Rechtsgutachten Passagen ausgemacht haben, die Angriffspunkte bieten. Die SWG enthielt sich bei der anschließenden Abstimmung.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Sascha Gourdet begründete die Ablehnung des Bürgerbegehrens mit dem Hinweis, dass sich die Gemeindevertretung nach dem vorgelegten Gutachten an geltendes Recht zu halten habe. Als „großen Quatsch“ bezeichnete es der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Benzing, dass eine Gemeindevertretung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu entscheiden habe und hätte diese Verantwortlichkeit lieber in den Händen der Kommunalaufsicht. Deutliche Kritik äußerte er an der Verfahrensweise in den vergangenen Monaten: Die Kommunikation sei nicht richtig gelaufen, so hätte das Gutachten früher an die Öffentlichkeit gelangen müssen. Benzing: „Den Vorwurf der mangelnden Transparenz teile ich. So ein Geheimspiel können wir uns nicht mehr erlauben.“

Kommentar von Andreas Ziegert

Parlament a. D.

Die Gemeindevertretung Hasselroth hat sich selbst außer Dienst gestellt. Nachdem jahrelang von allen Fraktionen bei den Haushaltsberatungen beklagt wurde, dass durch die Finanzpolitik der Hessischen Landesregierung die kommunale Selbstverwaltung aufgehoben wurde, haben sich die Gemeindevertreter jetzt ihre Entscheidung in Sachen Dorfweiher von Juristen vorschreiben lassen. Soweit hätte es niemals kommen dürfen. In den vergangenen Monaten hätte die elementarste Aufgabe einer Gemeindevertretung, nämlich die Überwachung des Gemeindevorstandes und der Verwaltung, viel engmaschiger durchgeführt werden müssen. Dass mittlerweile von der SPD als Mehrheitsfraktion von einem „Geheimspiel“ gesprochen wird, ist geradezu ein Offenbarungseid. Dabei gibt es gleich mehrere Fälle, als Beispiel sei hier die Umbenennung der Straßennamen genannt, bei denen in den vergangenen Jahren in Hasselroth die Bürgerinteressen viel zu spät in den Mittelpunkt gerückt wurden. Doch wie geht es jetzt weiter? Mein Vorschlag: Fragt doch mal die Bürgerinnen und Bürger! Mit einer ganz simplen Umfrage könnte ein Stimmungsbild hergestellt werden, wie tatsächlich in der Gemeinde über die Zukunft des Dorfweihers gedacht wird. Natürlich wäre dies nicht bindend, es würden sich daraus keine zwangsläufigen Maßnahmen ergeben. Aber gerade aus der SPD hört man immer wieder, dass in Niedermittlau und Gondsroth sowieso kaum jemand Interesse am Fortbestand des Dorfweihers in Neuenhaßlau hätte. Vielleicht ist das ja so, umso besser angesichts der jetzigen Entscheidungslage. Mit einer derartigen unverbindlichen „Volksbefragung“ würde die Hasselrother Gemeindevertretung aber den Bürgerinnen und Bürger signalisieren, dass sie ihre Meinung tatsächlich noch interessiert – ganz ohne Unterschriftenlisten, im Dorf verteilten Transparten oder in der Tat manchmal auch unsinnigen Facebookkommentaren.


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