Dorfweiher Neuenhaßlau: Gericht und Kreis stoppen Arbeiten

Neuenhaßlau
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Die Kreisverwaltung hat die Gemeinde Hasselroth aufgefordert, alle Arbeiten am Dorfweiher in Neuenhaßlau einzustellen. Vorausgegangen war ein Schreiben des Verwaltungsgerichts Frankfurt, bei dem eine Klage des Angelsportvereins Hasselroth gegen die Genehmigung der Teilverfüllung des Gewässers anhängig ist. Nachdem die Gemeinde vor knapp zwei Wochen mit Baumschnitt- und Rodungsmaßnahmen auf dem Gelände begonnen hatte, haben die Angler zudem einen Eilantrag gestellt, damit vor der Entscheidung des Gerichts keine Fakten geschaffen werden.



Die Abteilung für Boden- und Wasserschutz des Main-Kinzig-Kreises wurde nun vom Gericht aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen und bis zur Entscheidung über den Eilantrag von weiteren Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen, teilte die Kreispressestelle auf Anfrage mit.

Der Streit um die Zukunft des Dorfweihers tobt mittlerweile seit Monaten: Nach dem die Standfestigkeit eines Hanges angezweifelt wurde, hat die Gemeindevertretung inzwischen die Teilverfüllung des Gewässers beschlossen und ein von der Interessengemeinschaft „Rettet den Dorfweiher“, deren Ansinnen schon aus der Namensgebung ersichtlich ist, beantragtes Bürgerbegehren abgelehnt. Der Umgestaltung des Dorfweihergeländes hatte der Main-Kinzig-Kreis mit Plangenehmigungsbescheid vom 10. Januar zugestimmt. Hiergegen legte der Angelsportverein Hasselroth (ASV), der den Teich von der Gemeinde gepachtet hat, Widerspruch ein, der eigentlich aufschiebende Wirkung hat und den Bescheidvollzug unmöglich macht. Allerdings hat die Abteilung für Boden- und Wasserschutz dann auf Antrag der Gemeinde die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, damit noch vor Beginn der Brut- und Setzzeit bis Ende Februar auf dem Gelände Fäll- und Grünschnittarbeiten durchgeführt werden konnten. Beim Angelsportverein und der Interessengemeinschaft hatte diese Vorgehensweise für große Empörung gesorgt.

Nachdem die Kreisverwaltung mit Bescheid vom 19. Februar den Widerspruch des ASV Hasselroth gegen die Genehmigung des von der Gemeindeverwaltung vorgelegten Planes für das Teichgelände abgelehnt hatte, haben die Angler über einen Rechtsanwalt beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage eingereicht. Außerdem wurde gegen die ebenfalls vom Kreis auf Antrag der Gemeinde Hasselroth ausgesprochene sofortige Vollziehbarkeit für die Rodungsarbeiten ein Eilantrag gestellt, woraufhin der Kreis nun die Gemeinde aufgefordert hat, sämtliche Maßnahmen einzustellen. Laut Kreispressestelle hat die Gemeinde inzwischen erklärt, auf dem Gelände bis zur Entscheidung des Gerichts keine weiteren Arbeiten durchzuführen.

Die Interessengemeinschaft „Rettet den Dorfweiher“ hat sich unterdessen in einer Pressemitteilung bereits zu der neuerlichen Entwicklung geäußert: „Zunächst ein kleiner Erfolg, auf dem man sich aber keineswegs ausruhen kann. Auf diese Weise bekommt die Bürgerschaft mit allen Mitteln gezeigt, dass es auch auf Kommunalebene keine Demokratie gibt, sondern wenige bestimmen, was zu tun ist und der Bürgerwille keine Rolle spielt. Selten setzte sich eine Gemeindevertretung so über den Bürgerwillen hinweg. Die Anregung, erneut an einem ‚runden Tisch‘ eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, stieß auf keinerlei Reaktion seitens SPD, CDU und FDP“, erwäge die Interessengemeinschaft mittlerweile, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitglieder des Gemeindeparlaments zu verfassen, die namentlich für die Verfüllung gestimmt hatten, obwohl die von der Gemeinde vorgelegten Gutachten auf angenommenen Werten mit geschätzten Ergebnissen basieren würden und nicht auf den tatsächlichen Werten vor Ort.


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