Hasselroth: Sexuelle Nötigung nach Kneipenbesuch

Neuenhaßlau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Weil er eine inzwischen 21-jährige Frau nach einem Kneipenbesuch in Hasselroth sexuell genötigt haben soll, wurde eine 19-Jähriger aus Lampertheim im Amtsgericht Gelnhausen vom Jugendschöffengericht verwarnt und zu 150 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt, die er binnen vier Monaten ableisten muss. Täter und Opfer hatten unterschiedliche Angaben zu der Begegnung gemacht, die in einem Auto auf dem Parkplatz gegenüber vom Lokal endete.



Unstreitig war, dass sich beide am späten Abend des 25. März 2017 in der Gaststätte in Neuenhaßlau kennenlernten und offenbar auch sympathisch fanden. Zumindest wurde gemeinsam getanzt, die Küsse in einem unbeobachteten Moment vor der Tür schilderte aber nur der damals noch 18-Jährige, der mit zwei Freunden unterwegs war. Was dann zu inzwischen schon früher Morgenstunde passiert sein soll, schilderte die 21-Jährige aus Hasselroth so: Nachdem sie einem ihrer Kumpels ihren Autoschlüssel gegeben habe, damit dieser sich seine Jacke aus dem Fahrzeug holen konnte, sei der Schlüssel nicht mehr auffindbar gewesen. Sie vermutete, dass ihr Kumpel diesen noch hatte, allerdings war der inzwischen zu Fuß auf dem Heimweg in den Hasselrother Ortsteil Gondsroth.

Der Angeklagte soll ihr angeboten haben, sie schnell dort hinzufahren, was sie angenommen habe. Während der 19-Jährige auf dem Fahrersitz Platz genommen habe, habe sie sich direkt hinter ihn auf die Rückbank gesetzt, weil es ihr unangenehm gewesen sei, mit einem Fremden mitzufahren. Doch bevor es überhaupt losging, sei der Angeklagte wieder ausgestiegen, zu ihr nach hinten gekommen und habe sie in die Rückbank gedrückt. Der 19-Jährige soll seine Hose geöffnet und sein erigiertes Glied herausgeholt haben, zudem habe er sie im Oberkörperbereich berührt. Nur dank mächtiger Tritte habe sie sich aus dieser Situation befreien können und sei direkt danach nach Hause gelaufen. Anzeige erstattete sie einige Tage später bei der Polizei. Den Namen des Angeklagten ermittelte die 21-Jährige selbst, sie erkannte ihn auf Facebook wieder.

Ganz anders schilderte der Lampertheimer die Situation gegen 5 Uhr morgens: Nachdem sie sich am Auto erneut geküsst hätten, hätte sie sich gemeinsam mit ihm auf die Rückbank gesetzt. Dort habe sie seine Hose geöffnet und angefangen, ihn kurze Zeit zu befriedigen, dann aber aufgehört und ihn aufgefordert, sie nach Hause zu fahren, wo er dann auch bleiben könne. Das habe er aufgrund seines Alkoholkonsums abgelehnt, worauf sie beleidigt reagiert habe. Anschließend sei er ins Lokal zurückgegangen, die junge Frau habe nicht mehr wiedergesehen. Zeugen der Situation im Auto gab es keine, die Aussagen von zwei Gästen aus dem Lokal und der Bedienung brachten keine entscheidenden neuen Erkenntnisse.

„Das war ein missglückter Annäherungsversuch“, erklärte Richterin Sigrid Haas, dass das dreiköpfige Jugendschöffengericht zwar den Angaben der 21-Jährigen aus Hasselroth folgte, allerdings dennoch davon absah, den Angeklagten, wie von Staatsanwältin Höra gefordert, zu einer einjährigen Jugendstrafe auf Bewährung zu verurteilen. Für den 19-Jährigen, der bislang strafrechtlich nicht Erscheinung getreten war, spreche, dass er relativ schnell wieder von ihr abgelassen habe, zudem habe eine Alkoholisierung auf beiden Seiten zu einer gewissen Enthemmung geführt. Verteidiger Armin Welten fordert einen Freispruch für seinen Mandanten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2