Dorfweiher Neuenhaßlau: Jetzt müssen die Gerichte entscheiden

Neuenhaßlau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die Gemeindevertretung Hasselroth bleibt dabei: Der Dorfweiher in Neuenhaßlau soll zugeschüttet werden und auf dem Areal ein parkähnliches Gelände mit einem deutlich kleineren Gewässer entstehen. Nachdem Anfang März ein Bürgerbegehren für den Erhalt des Dorfweihers abgelehnt worden war, wurde nun auch der Widerspruch gegen die Ablehnung zurückgewiesen. Der Interessengemeinschaft „Rettet den Dorfweiher“ bleibt jetzt nur noch der Klageweg.



dorfweihernhlau.jpg

Die von Bürgermeister Uwe Scharf vorgetragene sechsseitige Begründung der Ablehnung enthielt wenige Neuigkeiten. Demnach halten es die von der Gemeinde hinzugezogen Juristen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes unter anderem weiterhin für fehlerhaft, dass in der Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich um den Dorfweiher in Neuenhaßlau handele, auch wenn in den anderen Ortsteilen gar kein vergleichbares Gewässer vorhanden sei.

Die Juristen der Gemeinde sind zudem weiterhin der Meinung, dass das Bürgerbegehren ein rechtswidriges Ziel verfolge. Die Untere Wasserbehörde des Main-Kinzig-Kreises habe ein besonderes Gefährdungspotenzial durch das Abrutschen eines Hanges festgestellt und bei einem Untätigbleiben der Gemeinde sei der Versicherungsschutz gefährdet. „Das Begehren der Bürgerinitiative, dass der Dorfteich in seiner jetzigen Form erhalten bleibt und nicht auch nur teilweise verfüllt wird, stellt sich als rechtswidrig da“, so der Rathauschef.

Irreführend sei auch die Formulierung „fast vollständige Verfüllung“, da sich aus dem Vorschlag des Ingenieurbüros Wiegand für die zukünftige Gestaltung des Geländes eine Wasserfläche von mindestens einem Drittel des Dorfweihers ergebe. Außerdem hätten die Widerspruchsführer Nicole Wittke, Stefan Botzem und Walter Glück von der Interessengemeinschaft sowie Thomas Roth vom Angelsportverein die Kosten für die von ihnen vorgeschlagene Überwachung des Hanges (Monitoring) über mehrere Jahre sowie Anpflanzungen im Uferbereich nicht aufgeführt. Roth wurde zudem das Recht auf einen Widerspruch abgesprochen, da er keine Vertrauensperson des Bürgerbegehrens sei, erklärte Bürgermeister Scharf.

Unklar ist, ob an einem „Runden Tisch“ die Vertreter der Interessengemeinschaft sowie Rathaus und Parlament nochmals über die Zukunft des Dorfweihers diskutieren. Das hatte die Soziale Wählergemeinschaft (SWG) als letzten Rettungsversuch ebenfalls Anfang März beantragt. Laut dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Hubertus Peter (SPD), hat sich der Ältestenrat zweimal mit diesem Punkt beschäftigt und entschlossen, dass dieser „Runde Tisch“ erst gebildet werden soll, „wenn alle juristischen Angelegenheiten abgeschlossen sind“. Außerdem sollen zuvor noch Fragen an höhergestellte Behörden gestellt werden, um weitere Informationen zu erhalten.

Als einzige Fraktion äußerte sich die SWG in der Gemeindevertretersitzung nochmals zum Thema Dorfweiher: „Wir wollten an dem ‚Runden Tisch‘ Argumente austauschen“, sei es laut Jürgen Roth wenig gewinnbringend, wenn dieser erst nach Ablauf der juristischen Auseinandersetzungen gebildet werde. Die SWG enthielt sich bei der Abstimmung, SPD, CDU und FDP stimmten der Zurückweisung des Widerspruchs zu.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de