Dorfweiher Neuenhaßlau: IG klagt gegen die Gemeinde

Neuenhaßlau
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Die Interessengemeinschaft (IG) „Rettet den Dorfweiher“ hat vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens eingereicht, mit dem über das Schicksal des Gewässers in Neuenhaßlau entschieden werden sollte. Nachdem ein Hang als unsicher eingestuft worden war, hatte die Gemeindevertretung die Zuschüttung des Gewässer beschlossen, auf dem Areal soll danach ein parkähnliches Gelände mit einem deutlich kleineren Teich entstehen. Die IG will den Dorfweiher erhalten und nun die Durchführung des Bürgerbegehrens mit juristischen Mitteln erwirken.



„Mit mehrheitlichem Beschluss haben wir unseren Rechtsbeistand beauftragt, fristgerecht Klage gegen die Gemeinde Hasselroth beim Verwaltungsgericht in Frankfurt zu erheben“, teilt die IG mit. Vorausgegangen war ein Beschluss der Gemeindevertretung, die das Bürgerbegehren der IG abgelehnt hatte. "Mit diesem Bürgerbegehren wollte die IG das Schicksal des Dorfweihers und letztendlich auch des Gemeindesäckels in die Hände der Hasselrother Bürger legen. Dies sollte in Form einer Wahl zu einem Bürgerentscheid führen. Ein äußerst demokratisches Werkzeug, welches dem Bürger an die Hand gegeben wurde", könnten in Hessen die (in diesem Fall die Hasselrother Gemeindevertreter), deren Entscheidungen in Frage gestellt werden, selbst entscheiden, ob sie das überhaupt zulassen wollen oder nicht. „Das führt wiederum das Ganze ad absurdum“, so die IG.

Und weiter: "Begründet wurde die Ablehnung des Bürgerbegehrens unter Zuhilfenahme des Statements des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, welches den Hasselrother Bürgern eine anscheinend grenzenlose Dummheit und/oder Kriminalität bescheinigen sollte. So hätten die 870 unterzeichnenden Bürger nicht gewusst, wofür sie unterschreiben, noch wo der Dorfweiher überhaupt sei. Und im Übrigen würden sie rechtswidrige Ziele verfolgen. Diese sechs Seiten umfassende Verunglimpfung rechtschaffender Bürger wurde von Bürgermeister Scharf bei fast jeder Gelegenheit genüsslich heruntergebetet, um wohl so das Gemeindeparlament zu beeinflussen", heißt es in der Pressemitteilung der Interessengemeinschaft.

Auch der Versuch, an einem "Runden Tisch" gemeinsam mit den Verantwortlichen der Gemeinde und der IG sowie dem ebenfalls involvierten Angelsportverein ein gemeinsames Ergebnis zu erarbeiten, sei an der Verweigerung durch SPD, CDU und FDP gescheitert. „Die lassen anscheinend lieber durch Gerichte über die Bürger, die sie eigentlich vertreten sollten, entscheiden, als mit ihnen zu reden“, lässt die IG zudem derzeit prüfen, inwiefern zivilrechtlich wegen Verstößen und gezielten Fehlinformationen beziehungsweise vorsätzlichen Fehlleitungen nach Paragraf 263 Strafgesetzbuch gegen verschiedene Verantwortungsträger vorgegangen werden könne. In dem Paragrafen wird unter anderem der Missbrauch von Befugnissen von Amtsträgern geregelt.


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