Hasselroth: Ein Verkehrsschild geht auf Wanderschaft...

Neuenhaßlau
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Ein Verkehrsschild auf Wanderschaft: Viele Verkehrsteilnehmer wundern sich seit kurzem über den neuen Standort eines Ortseingangsschildes in Neuenhaßlau. Das gelbe Verkehrsschild, mit dem das Ortsgebiet beginnt und ab dem Tempo 50 vorgeschrieben ist, wurde zirka 60 Meter in Richtung Ortsmitte verlegt. Die Begründung hierfür liefert jetzt die dafür verantwortliche Kreisverwaltung.



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Die Bauarbeiter waren am vergangenen Freitag angerückt, um das Ortsschild umzusetzen. Bislang stand das Ortsschild vor dem Beginn der Wohnbebauung. Damit war gewährleistet, dass im gesamten Ortsgebiet nicht schneller als 50 Stundenkilometer gefahren werden durfte. Bei einer Verkehrsschau mit Vertretern von allen für die Verkehrssituation verantwortlichen Behörden wurde allerdings festgestellt, dass das Ortsschild am bisherigen Standort nicht gut sichtbar war. Angeblich hat der Bewuchs von Bäumen und Sträuchern verhindert, dass das Verkehrsschild von den Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkannt werden konnte. Und das habe sich auch langfristig nicht verhindern lassen.

Deshalb wurde beschlossen, für das Schild an der Landesstraße 3339 einen neuen Standort zu suchen. Verwaltungstechnisch kein einfacher Vorgang, wie von der Straßenverkehrsbehörde Hessen Mobil zu erfahren war: „Hessen Mobil ist für diese Landesstraße als Straßenbaulastträger unter anderem für den baulichen Zustand der Straßen, für die Planung, sowie darüber hinaus auch für die Beschaffung, Installation, Unterhaltung und den Betrieb von Verkehrszeichen und -einrichtungen verantwortlich. Die verkehrsrechtliche Entscheidung für das Anbringen oder Entfernen beziehungsweise Versetzen von Verkehrszeichen auf dieser Landesstraße trifft jedoch die zuständige Verkehrsbehörde. Neben der Polizei wird auch Hessen Mobil zur Entscheidungsfindung dazu von der Verkehrsbehörde angehört und gibt eine fachliche Stellungnahme ab.“

Zuständig in diesem Fall war die Straßenverkehrsbehörde des Main-Kinzig-Kreises, die mit dem neuen Standort nun erreichen will, dass die Verkehrsteilnehmer das gelbe Schild gut erkennen können. Allerdings sorgt die Verlegung bislang auch dafür, dass die auf der Landesstraße bis zum Ortseingang vorgeschriebenen 70 Stundenkilometer nun auch noch die bislang innerörtliche Strecke bis zum Schild gefahren werden dürfen. Ob nun noch ein weiteres Tempo 50-Schild aufgestellt wird, um beispielsweise Fußgänger und Radfahrer zu schützen, die des Öfteren die Landesstraße auf Höhe eines Feldweges am Ortseingang kreuzen, ist bislang nicht bekannt. Diese Schild musste dann ungefähr dort platziert werden, wo vorher das Ortseingangsschild stand...


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