Vater in Jossgrund getötet: Sohn kommt in Psychiatrie

Pfaffenhausen
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Weil er seinen Vater getötet hat, muss ein Mann aus der Gemeinde Jossgrund dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung. Das hat die 1. Schwurgerichtskammer im Landgericht Hanau am Dienstag entschieden und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau. Der 1975 in Gelnhausen geborene Angeklagte war wegen Totschlags angeklagt worden.

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Im Februar 2023 war es in Jossgrund zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Vater und Sohn gekommen, die im selben Haus wohnten. Der Angeklagte hatte mit einem fast 90 Zentimeter langen Holzknüppel auf den Kopf und Oberkörper seines Vaters eingeschlagen, der schließlich seinen Verletzungen erlag.

Der Sohn hatte in der Nacht vom 9. auf den 10. Februar 2023 selbst mehrfach die Polizei angerufen und dabei einen Streit mit seinem Vater geschildert, in dem dieser handgreiflich werde. Die Notrufsequenzen wurden in der Verhandlung angehört. Und tatsächlich gingen die Prozessbeteiligten davon aus, dass die körperliche Auseinandersetzung in dem Wohnhaus in der Handtalstraße im Ortsteil Pfaffenhausen zunächst vom Vater ausging. Als sich sein Sohn erfolgreich gewehrt hatte und der 82-Jährige nicht mehr reagieren konnte, schlug er allerdings weiter auf ihn ein. Die in der Verhandlung geprüfte Notwehrlage bestätigte sich daher nicht.

Bei Eintreffen der Polizei wurde das 82-jährige Opfer schwer verletzt vorgefunden und umgehend in ein Krankenhaus eingeliefert, wo der Mann verstarb. Sein zur Tatzeit 47 Jahre alter Sohn ließ sich widerstandslos festnehmen. In dem Prozess waren mehrere Gutachten eingeführt worden. Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte beim Angeklagten eine paranoide Schizophrenie fest, wodurch die Einweisung in eine Psychiatrie anstatt eines Gefängnisaufenthaltes vom Gericht festgestellt wurde. Ein Blutverteilungs-Gutachten hatte zudem bestätigt, dass es in dem Haus zu einem heftigen Kampf zwischen Vater und Sohn gekommen sein muss. Der Angeklagte machte an den mehreren Verhandlungstagen wenige Angaben, dass er für die tödlichen Verletzungen verantwortlich ist, wurde aber nicht in Abrede gestellt. Die Verteidigung hatte die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung auf Bewährung beantragt.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird zukünftig einmal jährlich mittels Gutachten festgestellt, ob der Angeklagte wieder auf freien Fuß kann. Eine frühzeitige Entlassung ist aber analog zu einer Verurteilung wegen Totschlages nahezu ausgeschlossen.


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