Langenselbold: Hier müssen Hunde an die Leine

Langenselbold
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Die Stadtverwaltung Langenselbold weist auf den Beginn der Brut- und Setzzeit am 01.03.2017 hin. Gemäß der Satzung über die Anleinpflicht für Hunde während der Brut- Setzzeit sind Hunde in der Zeit vom 01. März bis zum 31. August auf den in der Karte ersichtlichen Flächen und im Wald an einer Leine zu führen.

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Die Leine darf nicht länger als 8 Meter sein. Im Naturschutzgebiet rund um den Kinzigsee sowie im Schloßpark und der Gründauaue gilt ganzjährig eine Leinenpflicht.

 


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