Verkehrsberuhigung im Niedertal in den letzten Zügen

Langenselbold
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Im vergangen Jahr hat die Verkehrsbehörde der Stadt Langenselbold auf den Seitenstraßen der Gründauaue einen sogenannten „Verkehrsberuhigten Bereich“ angeordnet.

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Innerhalb dieses Bereichs teilen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der Autoverkehr gleichberechtigt die Fahrbahn. Fußgänger und Fahrradfahrer dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, anstatt sich, gemäß Straßenverkehrsordnung, nur am Fahrbahnrand bewegen zu müssen. Der Fahrzeugverkehr muss immer Schrittgeschwindigkeit einhalten. Bei den neu geltenden Verkehrsregeln in den Straßenabschnitten darf niemand gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig muss gewartet werden. Vor allem ist im Verkehrsberuhigten Bereich das Spielen auf der Straße offiziell erlaubt, was die Straßenverkehrsordnung ansonsten generell ausschließt. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen.

"Als Pilotprojekt hatte Erste Stadtrat Gustav Schreiner die Anordnung des Verkehrsberuhigten Bereichs im Beethovenring damals bezeichnet, in der Hoffnung, die neuen Regeln würden gut angenommen. Die Notwendigkeit zur Anordnung von Verkehrsberuhigten Bereichen hatte der Stadtrat bereits seit längerem erkannt, erläutert Ordnungsamtsleiter Peter Müller, Langenselbold ist jedoch eine Autofahrerstadt, sodass verkehrsrechtliche Veränderungen wohl geplant sein müssen. Als dann aber ein Antrag zur Anordnung aus den Reihen der Anwohner kam und in Zusammenarbeit mit diesen umgesetzt werden konnte, setzten wir eine große Akzeptanz für die Regelungen voraus, so Gustav Schreiner. Unklar war jedoch, ob sich Verkehrsberuhigte Bereiche auch auf den baugleichen Straßen in der übrigen Gründauaue und dem Wohnbaugürtel Nord, dem sogenannten Niedertal realisieren lassen würden. Mit dem Tag der Anbringung der Verkehrszeichen im Beethovenring stand mein Telefon nicht mehr still, erklärt Ordnungsamtsleiter Peter Müller. Und die Resonanz war durchweg positiv, so dass wir noch im Herbst auch für die übrigen Straßen der Gründauaue die Anordnung trafen. Den Einstieg ins Niedertal erlangten wir durch die Einführung eines Verkehrsberuhigten Bereiches im Philipp-Reis-Ring. Hier kam es leider zu teils heftiger Gegenwehr gegen die Anordnung, allerdings nicht aus den Reihen der Anwohner, wie man meinen mag, so Gustav Schreiner weiter, sondern von einem Landwirt. Dieser nutzt den Philipp-Reis-Ring als Anschluss zum städtischen Straßennetz, da hier ein Feldweg anschließt. Soweit ist dies völlig legitim und ist auch weiterhin möglich. Der Landwirt sieht jedoch eine große Benachteiligung und Herabwürdigung seiner Arbeitsleistung, da sich seine Fahrzeit nun rechnerisch um ca. 45 Sekunden verlängert. Außerdem sieht er die anderen Verkehrsteilnehmer durch ausschwenkende Anbauteile gefährdet, wenn diese sich gleichberechtigt auf der Fahrbahn aufhalten dürfen. Wir gehen aber davon aus, dass sich alle Befürchtungen in der Praxis schnell zerschlagen werden, bemerkt Peter Müller. Er berichtet weiter, dass auch für die übrigen Straßen im Niedertal ein großes Interesse an den Anordnungen besteht und er seit langem in Kontakt mit zahlreichen Anwohnern steht, die sich von der Maßnahme mehr Sicherheit für ihre spielenden Kinder erhofften. Bei dem Ersten Stadtrat Gustav Schreiner, als zuständiger Dezernent, rennen sie mit diesem Anliegen offene Türen ein. Der Ausbau der Quartierstraßen in der Gründauaue und im Niedertal entsprechen dem eines klassischen Verkehrsberuhigten Bereiches. Es sind keine Gehwege vorhanden, so dass sich Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer bereits die Fahrbahn teilen müssen. Mit den Regelungen der bestehenden 30-er Zonen haben sich Fußgänger jedoch nur am Fahrbahnrand aufzuhalten, Radfahren ist ebenfalls nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt. Das Spielen auf der Straße ist verboten. Dies widerspricht der tatsächlichen Nutzung dieser Straßen. Während eines Infoabends in dieser Sache hatte sich zum Beispiel gezeigt, dass sich einige Anwohner bereits in einem Verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich auch Spielstraße genannt, wähnen und sich entsprechend verhalten, erläutert Ordnungsamtsleiter Peter Müller. Tatsächlich aber hat der Kraftverkehr Vorrang und muss auch nicht mit Personen auf der Fahrbahn rechnen.  Hier kommt es häufig zu Missverständnissen über die Rechte und Pflichten der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Unfall. Schreiner und Müller sehen es daher als geboten an, die Nutzung dieser Straßen in den richtigen rechtlichen Rahmen zu fassen. Am zielführendsten ist es da natürlich, wenn die Anwohner die Maßnahme mittragen und sich damit identifizieren können, so Gustav Schreiner weiter. Schade ist es da allerdings, wenn einige Wenige die Notwendigkeit der Anordnung nicht erkennen wollen und den Ersten Stadtrat für die Maßnahme auch öffentlich heftig kritisieren, zumal es sich um keine Anwohner sondern nur um Nutznießer der Straße handelt. Da es sich bei Verkehrsrechtlichen Anordnungen jedoch nicht um politische sondern verwaltungsrechtliche Entscheidungen anhand von Sachzwängen handelt, geht der Erste Stadtrat Gustav Schreiner davon aus, dass alle Beteiligten schnell den Sinn und den Wert dieser äußerst nachhaltigen Entscheidung für die Wohnqualität in den Quartiersstraßen sehen", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.

"Wir sind gerade im Begriff, das Projekt Verkehrsberuhigung Gründauaue und Niedertal abzuschließen, freut sich der Erste Stadtrat Gustav Schreiner. In den nächsten vier bis sechs Wochen werde ich die Verkehrszeichen in den übrigen Straßen des Niedertals montieren lassen. Es sind bereits die Begleitarbeiten in vollem Gange. Alle Kreuzungen wurden mit Haltelinien versehen. Dies ist eine Separationsmaßnahme, um an die Rechts-vor-Links-Regel zu erinnern. Denn faktisch würden die Emmy-Noether-Straße und Friedrich-von-Schiller-Straße durch die flächendeckende Anordnung zu Vorfahrtstraßen, was wiederum zu Geschwindigkeitsübertretungen führen würde. Um dem entgegen zu wirken, werden die Verkehrszeichen, welche Beginn und Ende der Verkehrsberuhigten Zonen anzeigen, in einem gewissen Abstand zur den Einmündungen aufgestellt, sodass in Verbindung mit den Haltemarkierungen der Nachrang gegen über dem Verkehr auf der Emmy-Noether- bzw. Friedrich-von-Schiller-Straße wieder aufgehoben wird und an jeder Straßeneinmündung aus allen Richtungen wieder rechts-vor-links gilt. Außerdem werden die Flächen markiert, an denen das Parken erlaubt sein wird. Da diese Parkflächen allen Vorschriften entsprechen müssen und selbstverständlich weder Müllabfuhr noch Feuerwehr durch parkende Fahrzeuge behindert werden dürfen, ist die Anzahl auf Grund der örtlichen Begebenheiten begrenzt. Für die Anwohner ergeben sich aber nur geringe Einschränkungen, denn zum einen verfügen alle Anwesen über eine ausreichende Anzahl an Parkflächen und zum anderen sind auf der Emmy-Noether- und Friedrich-von-Schiller-Straße zahlreiche Parkflächen vorhanden. Sollte sich jedoch in der Praxis herausstellen, dass an den Parkmarkierungen noch Änderungen vorgenommen werden sollten, ist die Stadtverwaltung gerne bereit, dies zu überprüfen, wünscht Gustav Schreiner allen Anwohnern viel Freude auf den Straßen und immer nur schöne Begegnungen aller Verkehrsteilnehmer.


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