Wildes Plakatieren: Stadt Langenselbold greift durch

Langenselbold
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die Stadtverwaltung Langenselbold muss sich immer häufiger mit wildem Plakatieren und unerlaubten Firmenhinweisen an Verkehrszeichen und Einrichtungen sowie an städtischen Anlagen befassen. Für das Plakatieren bedarf es einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung. Das Plakatieren an Verkehrszeichen ist ausdrücklich verboten.

Anzeige


Das Anbringen von sonstigen Hinweisschildern ist ebenfalls erlaubnispflichtig und an Verkehrszeichen ebenfalls nicht zulässig. Bisher hat die Verwaltung mit den Verursachern Kontakt aufgenommen und diese aufgefordert, die Missstände zu beseitigen. Da jedoch die Zahl der unerlaubten Plakatierungen und Hinweisschilder an Verkehrszeichen und anderen wichtigen Einrichtungen stark zugenommen hat, informiert die Stadtverwaltung, dass ab sofort alle Gegenstände von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ohne Vorwarnung entfernt werden.

Die Entfernung ist kostenpflichtig. Die entfernten Gegenstände werden sicher aufbewahrt und auf Verlangen ausgehändigt. Das Ordnungsamt informiert unter der Telefonnummer 06184/802-91 über Plakatiergenehmigungen und zu Firmenwegweisern.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de