Die Stadtverwaltung Langenselbold muss sich immer häufiger mit wildem Plakatieren und unerlaubten Firmenhinweisen an Verkehrszeichen und Einrichtungen sowie an städtischen Anlagen befassen. Für das Plakatieren bedarf es einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung. Das Plakatieren an Verkehrszeichen ist ausdrücklich verboten.
Wildes Plakatieren: Stadt Langenselbold greift durch
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